Kündigungsschutzklage: zahlt meine Rechtsschutz?

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Kündigungsschutzklage: zahlt meine Rechtsschutz?

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ist die Kündigung nicht rechtens, stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht gut. Verfügen Sie dazu über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten.

Umgangssprachlich wird sie als "Arbeitsrechtsschutz" bezeichnet. Gerne übernehmen wir als Service die Deckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, um den Kostenschutz im Arbeitsrecht für Sie zu klären.

Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht

Gegenstand der Rechtsschutzversicherung ist die Deckung Ihres Kostenrisikos im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Versicherer deckt u.a. Kosten für eine Kündigungsschutzklage oder Entwurf und Verhandlung eines Aufhebungsvertrages.

Rechtsschutzfall: Wann werden die anwaltlichen Kosten übernommen?

Um Versicherungsschutz nach Ihrer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages zu erhalten, müssen neben einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung und Deckungsanfrage auch folgende Voraussetzung erfüllt sein.

Es muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Dieser muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlt. Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags tritt nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins ein.

Wartezeit: 3 Monate

Üblicherweise ist in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) eine Wartezeit vereinbart. Versicherungsschutz für eine Kündigungsschutzklage besteht demnach erst nach Ablauf von drei (3) Monaten nach dem im Versicherungsschein benannten Versicherungsbeginn.

Die Wartezeit gilt nicht nur beim Neuabschluss eines Versicherungsvertrags, sondern auch bei Einbeziehung weiterer Personen in den Versicherungsschutz auf Antrag.

Vorerstreckung

Der Kostenschutz wird nicht bestätigt, wenn Sie den Rechtsschutzvertrag erst nach der Kündigung durch den Arbeitgeber geschlossen haben. Ist die Kündigung vor Beginn des Versicherungsschutzes ausgesprochen worden (sog. Vorerstreckungsklausel) liegt kein Versicherungsfall vor. Mit dieser Klausel soll vermieden werden, dass der Rechtsschutzversicherer mit Kosten solcher Verfahren belastet wird, deren Ursachen schon in der Zeit vor Abschluss der Versicherung liegen. Es gilt um den Schutz des Versicherer vor Zweckabschlüssen.

Rechtsschutzfall bei Kündigung 

  • Keine Vorvertraglichkeit
  • Wartezeit 3 Monate eingehalten
  • Hinreichende Aussicht auf Erfolg
  • Keine Mutwilligkeit

Deckungszusage des Versicherer

Der Versicherer bestätigt für Ihre Kündigungsschutzklage Versicherungsschutz. Mit der Deckungszusage bestätigt der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht für die anwaltliche Vertretung bei einer Kündigungschutzklage.

Die Deckungszusage ist als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen.

Rechtsanwaltsgebühren

Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland trägt der Versicherer die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, also derzeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Getroffene Honorarvereinbarungen werden nur bis zu dieser Höhe übernommen.

Bei einem Anwaltswechsel übernimmt der Versicherer nur die Kosten eines Rechtsanwalts.

Kündigungsschutzklage: Erste Tipps

Selten nimmt der Arbeitgeber seine Kündigung zurück. In vielen Fällen besteht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wir empfehlen daher innerhalb von drei (3) Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Als bundesweit tätige Kanzlei übernehmen wir die Prozessführung für Sie. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie eine Nachricht an: mail@kanzlei-sfw.de

  • Frist 3 Wochen notieren
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