Kündigungswelle bei McMakler - 3 Tipps

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Die hohen Zinsen sorgen für schlechte Stimmung beim Immobilien Start-Up McMakler. Nur kurze Zeit nach dem ersten gemeinsamen Sommerfest nach Corona, in der die Einheit und der Zusammenhalt des Unternehmens mit ca. 600 Mitarbeiter:innen beschworen wurde, erfolgte der Kahlschlag. Ganze Abteilungen wurden (beinahe) komplett gestrichen. Allein aus der HR-Abteilung sind wohl nur noch 5 von 70 Mitarbeiter:innen übrig geblieben*. Für die Belegschaft natürlich ein Schock.

McMakler wollte dem wohl mit einer "fairen" Abwicklungsvereinbarung entgegentreten. Doch dabei stehen Mitarbeiter:innen ganz regelmäßig erheblich höhere Ansprüche zu. Daher lautet unser erster, wichtiger Tipp:

Tipp Nr. 1: Abwicklungsvereinbarung nicht unterzeichnen 

Welche Abfindung steht mir zu?

Die Höhe der Abfindung ist sehr unterschiedlich und hängt unter anderem vom Gehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber ab. Als Faustregel gilt: Je länger Sie beschäftigt sind und je mehr Sie verdienen, desto höher kann Ihre Abfindung ausfallen. Letztlich ist die tatsächliche Höhe der Abfindung jedoch reine Verhandlungssache und hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick und Ihrer Verhandlungsstärke gegenüber Ihrem Arbeitgeber und Ihrer arbeitsrechtlichen Erfahrung ab. Auch deshalb lohnt es sich meist, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

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Frist von nur 3 Wochen

Per Gesetz dient die Kündigungsschutzklage der Weiterbeschäftigung. Doch eine Weiterbeschäftigung nach Kündigung wird nur in den seltensten Fällen per Kündigungsschutzklage angestrebt und noch seltener umgesetzt. Vielmehr dient die Klage dazu, Ihre Rechte fair durchzusetzen.

Gewisse Eile ist aber geboten. Denn nach der wirksamen Zustellung der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, die Klage eingelegt zu haben. Achtung, das gilt auch für unrechtmäßige Kündigungen. Wird die Drei-Wochen-Frist versäumt, bestehen bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Möglichkeit mehr, Rechtsschutz zu erhalten. Eine faire Abfindung kann dann natürlich auch nicht mehr durchgesetzt werden. Daher lautet unser zweiter Tipp:

Tipp Nr. 2: Verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie sich beraten.

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Frist von nur 3 Tage

Vergessen Sie außerdem unter keinen Umständen, dass Sie sich beim Jobcenter melden und das bittschön innerhalb von nur 3 (Werk-)Tagen. Dafür müssen Sie gar nicht persönlich vorsprechen, denn die Meldung können Sie schon direkt online vornehmen: LINK zum Jobcenter. Verpassen Sie diese Frist, drohen hingegen einige Einschränkungen. Daher lautet unser dritter Tipp:

Tipp Nr. 3: Meldung beim Jobcenter als arbeitssuchend oder arbeitslos.

UPDATE: McMakler ist sauer auf uns

22.07.2022 - 10:35 Uhr: Jetzt scheint McMakler sauer auf uns zu sein. Per anonymer Rufnummer wurde bei uns in der Kanzlei angerufen. Ohne Vorstellung wurde mitgeteilt, dass unser Beitrag falsch sei. Dabei liegen uns andere Berichte vor, nämlich von richtig mieser Stimmung, Panik und weinenden Führungskräften auf den Fluren*.  Das Gespräch war jedenfalls schnell beendet, denn unser anonymer Anrufer hat einfach aufgelegt. Wir sagen: Ein seriöser Umgang geht anders.

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*nach unseren unabhängigen Recherchen


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