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Kunst im Zugewinnausgleich

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist ein Kunstwerk wert?

 

In der Regel gehören Kunstwerke, meistens Gemälde, zum Hausrat.

 

Wertvolle Bilder gehören hingegen zum Vermögen und sind nicht wie Haushaltsgegenstände zu verteilen. Vielmehr werden sie im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

 

Dabei kommt es auf den Wert der Kunstgegenstände an. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist dabei unumgänglich, wenn die Anschaffung nicht etwa kurz vor dem Stichtag erfolgte.

 

Man unterscheidet zwischen Wiederbeschaffungswert und Verkaufswert.

 

Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Preis, den man zahlen müsste, um sich aktuell auf dem Kunstmarkt Ersatz zu beschaffen.

 

Der Verkaufswert bestimmt nach dem Preis, den man aktuell bekäme, wenn man die Kunst verkaufen müsste.

 

Bei der Bewertung von Kunstgegenständen wird auf den Verkaufswert abgestellt. Andernfalls wäre der Eigentümer des Bildes benachteiligt. Im Zugewinnausgleich kann man ihm keinen Wert ausgleichen lassen, den er selbst nicht realisieren kann.

 

Wie würde man ein Gemälde verkaufen, wenn man es wollte?

 

Über ebay oder anderen Plattformen wird es kaum möglich sein, ein Kunstwerk zu veräußern. Je wertvoller das Bild ist, desto schwieriger.

 

Demnach bleiben zwei Möglichkeiten: Die Auktion oder den Verkauf an eine Galerie.

 

Bei der Auktion bestimmt der Zuschlag den Preis – könnte man meinen. Der Verkäufer hat indes einen Einlieferungszuschlag zu zahlen, der in der Regel zwischen 15 und 20 % liegt. Der Käufer hat auf den Zuschlag bis zu 30 % Provision an das Auktionshaus zu zahlen.

 

Es gibt umfangreiche Datenbanken über alle Auktionen in den letzten Jahren. Der Gutachter wird diese sammeln und sich daran orientieren. Die obigen Provisionen sind abzuziehen. Das Geschick des Gutachters liegt darin, möglichst vergleichbare Kunstwerke und deren Auktionserlöse zusammen zu ziehen.

 

Alternativ können im Einzelfall bei der Recherche auch Galerien herangezogen werden. Dies insbesondere dann, wenn es sich um die Hausgalerie des Künstlers handelt. Die Galerien kaufen Kunstwerke oder nehmen sie auf Kommission in das Angebot. Bei Kommissionsgeschäften ist die Provision der Galerie noch abzuziehen.

Schließlich ist auch bei Kunstwerken eine etwaige fiktive Spekulationssteuer abzuziehen, wenn zwischen Anschaffung und Stichtag weniger als 10 Jahre liegen.

 


 

 

Foto(s): Eric Schendel

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

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