Kurz notiert: Gute Nachrichten für Amazon-Händler - Amazon gibt bei der Preisparität nach

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Online-Händler, die auf dem Online-Marktplatz Amazon verkaufen, können aufatmen. Wie das Bundeskartellamt am 27.08.2013 in einer Pressemitteilung verlauten ließ, hat Amazon bei der Preisparitätsklausel nachgegeben.

Nach der Preisparitätsklausel durften Amazon-Händler die von ihnen bei Amazon angebotenen Artikel nicht an anderer Stelle günstiger anbieten. Bei den Amazon-Händlern sorgte die Klausel schon seit längerer Zeit für Unmut.

Aufgrund des wettbewerbsbeschränkenden Charakters der Klausel hat sich auch das Bundeskartellamt mit der Klausel und ihren Auswirkungen auf den Wettbewerb beschäftigt. Die diesbezügliche Prüfung ist zwar noch nicht abgeschlossen. Amazon hat nach Mitteilung des Bundeskartellamtes jedoch eingelenkt.

Zitat aus der PM:

„Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. (...) Nach der Mitteilung sind die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden."

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2013/27_08_2013_Amazon-Preisparität.html

Gerne stehe ich Ihnen für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftritts zur Verfügung. Sprechen Sie mich einfach an.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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