Landgericht Essen verurteilt Bet365 zur Rückzahlung von 58.000 EUR

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Urteil zu Sportwetten

Das Landgericht Essen hat in dem Fall mit Aktenzeichen 12 O 259/20 ein Urteil gegen den Wettanbieter bet365 gefällt. Ein spannender Fall vor dem Landgericht Essen, bei dem es um den Wettanbieter bet365 ging, endete mit einer Verurteilung von Bet365.Das Urteil gegen den Wettanbieter bet365 durch das Landgericht Essen hat für Aufregung gesorgt.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der bet365-Unternehmensgruppe mit Firmensitz in Malta. Sie betreibt von dort seit 28.11. 2018 mehrere Online-Glücksspielangebote, so auch ein deutschsprachiges Portal.

Aus dem Urteil lassen sich folgende Aussagen ableiten. 

Verbotenes Online-Sportwettenangebot von bet365

Das Veranstalten und Vermitteln von Online-Sportwetten im Internet war im hier maßgeblichen Zeitraum (November 2018 bis Juni 2019) gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 verboten. Dieses Verbot bestand auch weiter, nachdem die Verwaltungsbehörden das Konzessionserteilungsverfahren abgebrochen haben und gegen verbotene Angebote nicht vorgegangen sind. Die Beklagte verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum über keine Konzession zum Veranstalten und Vermitteln von Online-Sportwetten und hatte auch keine solche beantragt.

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Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrags 2012 bei bet365 Sportwetten"

Das Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012, ist auch nach Abbruch des Konzessionserteilungsverfahrens und Geduldung unerlaubter Angebote uneingeschränkt gültig und dient dem Schutz der Spieler, der Integrität des sportlichen Wettbewerbs sowie der Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht."

EU-Recht und bet365 Online-Sportwetten

Der EuGH hat entschieden, dass das Anbieten von Sportwetten eine Dienstleistung ist, die unter den Anwendungsbereich des Art. 56 AEUV fällt und Anbietern von Online-Sportwetten das Recht auf den Zugang zum Markt eines anderen Mitgliedstaates gewährt. Dennoch müssen solche Anbieter die geltenden Regelungen des Mitgliedstaates, in dem sie ihre Dienstleistung anbieten, beachten, sofern diese Beschränkungen diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sind.

Beschränkungen für öffentliches Glücksspiel, einschließlich Sportwetten, bei bet365

Das Anbieten und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele, darunter auch Sportwetten, kann durch die Mitgliedstaaten beschränkt werden, um legitime Ziele wie den Schutz vor Übermäßigkeit, die Bekämpfung von Spielsucht und den Jugendschutz zu erreichen.


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Uneingeschränkte Gültigkeit des Verbots für Online-Sportwetten bei bet365

Trotz eines bestehenden Verbotes gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 durfte das Verfahren, das es Anbietern von Online-Sportwetten ermöglichen sollte, eine Konzession zu erlangen, nicht die Beklagte dazu berechtigen, das Angebot von Online-Sportwetten ohne Rücksicht auf die geltenden Bestimmungen zu ignorieren.

Fehlende Berechtigung für Online-Sportwettenangebot bei bet365

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15.04.2016, das einer Anbieterin von Online-Sportwetten eine Konzession erteilte, berechtigte nicht die Beklagte, Online-Sportwetten anzubieten, da sie nicht Teil des Verfahrens war und die Entscheidung nicht auf das Verbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 abstellte.

Zivilrechtliche Relevanz des Verstoßes gegen Verbot bei bet365 Sportwetten

Das Zuwiderhandeln der Beklagten gegen das ausdrückliche Verbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ist zivilrechtlich relevant, auch wenn die zuständigen Behörden nicht eingeschritten haben.

Erlaubnisvorbehalt für Online-Sportwetten bei bet365

Das Verbot, Online-Sportwetten anzubieten, bezieht sich ausschließlich auf den Vertriebsweg "Internet", und ist unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt.


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EuGH-Entscheidung und Strafverfolgung bei unerlaubten Sportwettenangeboten von bet365

Die Entscheidung Ince des EuGH vom 04.02.2016 besagt, dass ein Staat, der keine europarechtskonformen Regelungen für das Anbieten und Vermitteln von Glücksspielen bereithält, nicht berechtigt ist, das Handeln eines Sportwettenvermittlers strafrechtlich zu sanktionieren, solange dieser keine Erlaubnis hat.

Fehlende Rechtsgrundlage für fehlerhaftes Konzessionserteilungsverfahren bei bet365

Die Beklagte hat kein Recht, sich auf ein fehlerhaftes Konzessionserteilungsverfahren zu berufen, da eine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein solches Verfahren vorliegt.

Nichtigkeit von Wetten bei verbotenem Angebot von bet365

Die Wetten des Klägers sind wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nichtig und die Beklagte hat die Einsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erhalten.

Rückforderung von Einsätzen bei verbotswidrigem Handeln bei bet365 Sportwetten

§ 817 Satz 2 BGB steht einer Rückforderung durch den Kläger nicht entgegen, sofern dieser objektiv einen Gesetzes- oder Sittenverstoß begangen hat und dabei bewusst verbotswidrig oder sittenwidrig gehandelt hat oder sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat.

Beweisbelastung für bewussten Verstoß gegen Gesetz bei bet365 Online-Sportwetten

Die Beklagte ist darlegungs- und beweisbelastet hinsichtlich eines bewussten Verstoßes des Klägers gegen ein Verbotsgesetz.




Foto(s): johannes von Rüden

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