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Landgericht Essen verurteilte einen Versicherungsmakler zu Schadensersatz wegen Falschberatung

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In der Versicherungsbranche ist es tägliche Praxis, Altverträge von bereits versicherten Kunden zu prüfen und bei Bedarf in neue Verträge umzuwandeln.

Leider beraten einige Versicherungsmakler und -vermittler Kunden schlecht oder einfach unzureichend. In der Regel entstehen bei der Kündigung von Altverträgen und dem anschließenden Neuabschluss von Neuverträgen oftmals viel höhere Kosten und negative Konditionen zulasten des Kunden.

Unsere Mandantin verlangte von dem Versicherungsmakler Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Abschluss einer neuen Lebensversicherung. SH Rechtsanwälte konnte am 08.07.2016 erneut Schadensersatz gemäß der §§ 61; 63 VVG wegen Falschberatung beim Abschluss einer neuen Lebensversicherung gegenüber dem Versicherungsmakler beim zuständigen Landgericht Essen, Az.: 19 O 303/15, für einen von uns vertretenen Mandanten erstreiten.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unsere Mandantin hatte im Jahr 2004 eine Lebensversicherung als Kapitalanlage geschlossen. Nach Beratung durch den Versicherungsmakler im Jahr 2012 kündigte sie den Altvertrag aus dem Jahr 2004 und schloss eine fondsgebundene Rentenversicherung ab. Der neue Versicherungsvertrag war jedoch für die Mandantin nicht von Vorteil. Hätte der Versicherungsmakler sie richtig beraten, hätte sie diese Versicherung nicht abgeschlossen. Der Versicherungsmakler bestritt eine Falschberatung.

Die Klage hatte Erfolg. Der Versicherungsnehmer kann wegen Verletzung der Beratungspflicht Schadensersatz vom Versicherungsvermittler verlangen. Das Landgericht Essen wies darauf hin, dass es sich bei einer Kapitallebensversicherung regelmäßig um einen komplizierten – und damit auch besonders beratungsbedürftigen – Versicherungsvertrag handelt. Der Versicherungsvermittler muss seinen Kunden im Fall einer Umdeckung insbesondere auf die Folgen und Risiken sowie über die konkret zu befürchtenden Nachteile der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung aufklären und hinweisen.

Das Landgericht Essen stellte fest, dass das Beratungsprotokoll keine konkreten Aussagen zum Inhalt des Beratungsgesprächs enthielt. Es war teilweise unzutreffend und teilweise gar nicht ausgefüllt. Vor diesem Hintergrund kam das Landgericht Essen in der mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung, dass der Versicherungsmakler über den wesentlichen Umstand der Steuernachteile bei vorzeitiger Beendigung des Altvertrags nicht aufgeklärt und damit seine Beratungspflicht verletzt hat.

„Gelingt es im Zweifelsfall dem Versicherungsmakler und -vermittler nicht, den Beweis über eine komplette Aufklärung zu erbringen (ein Beratungsprotokoll nach gesetzlichen Vorgaben existiert noch nicht), so steht dieser klar in der Haftung und muss dem Kunden Schadensersatz leisten“ so Stefan Piotrowski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei SH Rechtsanwälte.

Wurden auch Sie bei dem Wechsel bzw. der Umdeckung Ihrer Versicherungen falsch beraten und haben Sie dadurch Nachteile erlitten oder werden Sie als Versicherungsmakler zu Unrecht mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert? Gerne stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht zur Verfügung. Fachanwaltliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ist an dieser Stelle dringend geraten. Sie können gerne einen Erstberatungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren.


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