Landgericht Hamburg verurteilt ALD AutoLeasing zur Rückzahlung bei Abrechnung Leasingvertrag

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Mit Urteil vom 21.04.2023 hat das Landgericht Hamburg in einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren die ALD AutoLeasing D GmbH zur Rückzahlung von EUR 847,74 aus einer Leasingabrechnung verurteilt.

Hintergrund war die Behauptung der Leasinggesellschaft, der Kläger habe bei den Wartungen des Fahrzeuges die vorgeschriebenen Intervalle von zwei Jahren bzw. 30.000 Kilometer nicht eingehalten. Für den „Wegfall Herstellergarantie“ forderte sie in der Leasingabrechnung EUR 847,74.

Hiergegen wehrte sich der Leasingnehmer erfolgreich. Vorliegend war dem Leasingnehmer durch das vermittelnde Autohaus bei Abholung des Fahrzeugs mündlich mitgeteilt worden, bei der Herstellergarantie bestünde eine akzeptierte Toleranz von zwei Monaten oder 2000 Kilometer. Diese hatte der Kläger vorliegend auch eingehalten. An dieser Erklärung musste sich auch die Leasinggesellschaft festhalten lassen, wie das Gerichtzutreffend entschied und verurteilte die Leasinggesellschaft zur Rückzahlung der – unter Vorbehalt – bezahlten EUR 847,74.

Auch mündliche Abreden sind beachtlich 

Wie der vorliegende Fall anschaulich zeigt, können auch mündliche Erklärungen des Autohauses für den Leasinggeber verbindlich sein. Eine Prüfung der Leasingabrechnung lohnt sich in vielen Fällen. Nicht selten werden überhöhte Reparaturkosten oder Wertminderungen behauptet. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich hier nicht selten erhebliche Reduzierungen der Forderung erreichen.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender hat Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen gegen alle großen Leasinggesellschaften vertritt Leasingnehmer deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zur Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Foto(s): Salar Baygan

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