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Landgericht Kleve verhängt milde Urteile wegen Steuerhinterziehung

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Mit einem Urteil vom Dezember 2017 hat das Landgericht Kleve drei angeklagte Bordellbetreiber aus Elten wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Haupttäter erhielt wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO und Vorenthaltens von Arbeitsentgelten nach § 266a StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Seine Eltern erhielten wegen Beihilfe zu diesen Taten Freiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie von einem Jahr. Zudem müssen sie den Schaden wiedergutmachen und dürfen nicht mehr im Rotlichtmilieu tätig sein.

Nach Auffassung und Schätzung der zuständigen Strafkammer wurden zwischen November 2010 und März 2016 rund 500.000 Euro Steuern hinterzogen sowie 700.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht entrichtet. Dabei ging das Gericht davon aus, dass durchschnittlich sechs Prostituierte im Einsatz waren, die jeweils vier Kunden bedienten. Nach Auffassung der Richter agierten die Prostituierten nicht als selbstständige Unternehmerinnen. Vielmehr seien sie als Arbeitnehmerinnen zu sehen, da sie kein unternehmerisches Risiko trugen.

Nach der Hauptverhandlung stand für das Gericht zudem fest, dass diese betrieblichen Einnahmen bewusst gegenüber dem Finanzamt verschwiegen wurden.

Das Gericht sprach in seiner Urteilsverkündung jedoch auch von einem gewissen Mitverschulden der zuständigen Finanzbehörden. Diese wurde bei der Strafzumessung zugunsten aller Angeklagten berücksichtigt.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.


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