Landgericht München I: LV 1871 leistet wegen Berufsunfähigkeit

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Die LV 1871 hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Unternehmensberaterin einen Vergleich geschlossen, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Unsere Mandantin, von Beruf Unternehmensberaterin, erkrankte im Jahr 2017 an einer Herzmuskelentzündung und war für über ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der LV 1871.

Leistungsverweigerung der LV 1871

Diese prüfte auch den Versicherungsfall und kam hierbei zum Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorlag. Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Klage gegen die LV 1871

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München I eingeleitet. Den Anspruch begründete L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft damit, dass die Klägerin zwar unstreitig wieder ihren Beruf ausübte, die Versicherung es aber unterlassen hatte, sowohl den Versicherungsfall anzuerkennen als auch die Nachprüfung ordnungsgemäß durchzuführen.

Unerwarteter Prozessverlauf

„Leider gerieten wir an eine Richterin, die das Versicherungsreferat erst kurz zuvor übernommen hatte. Sie verstand daher nach eigener Darstellung nicht die Klageschrift, sodass wir dies eine halbe Stunde lang erläutern mussten. Dies hatten wir zuvor auch noch nicht erlebt, dass die Anwälte beider Parteien zwar die Materie intensiv diskutierten, aber das Gericht nicht wirklich verstand, worin der Kern des Problems lag. Das Gericht sah sich daher auch außerstande, Hinweise zu erteilen“, so Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..

Vergleich mit der LV 1871

Erst 5 Monate nach der Verhandlung unterbreitete das Gericht schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe des Erkrankungszeitraumes vorsah, und somit von unserer Mandantschaft gerne angenommen wurde.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, eine Einigung zu erzielen“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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