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Landgericht Oldenburg: Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung

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Das Landgericht Oldenburg (Wirtschaftsstrafkammer) hat mit Urteil vom 18. September 2013 einen damals 54-jährigen angeklagten Unternehmer aus Cloppenburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 49 000 Euro verurteilt.

Im vorliegenden Fall war der Angeklagte im Jahr 2006 als neuer Geschäftsführer in eine Nutzfahrzeugfirma in Groß Ippener eingestiegen. Dort hatte der Angeklagte die bereits vorhandenen Steuerstraftaten fortgesetzt. Dabei wurden dem zuständigen Finanzamt Umsätze aus dem Verkauf von Lastwagen waren dem Finanzamt verschwiegen.

Um die wahren Zahlen zu verschleiern, wurden immer neue Firmen gegründet bzw. bestehende Unternehmen kurz vor der steuerlichen Veranlagung umfirmiert. Die letzte Firma des Angeklagten hatte ihren Sitz in Cloppenburg.

Insgesamt dürfte sich der vom Angeklagten angerichtete Schade auf ca. sechs Millionen Euro belaufen.

Der Angeklagte befand sich seit April 2012 aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg verurteilte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen und in sechs Fällen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 49 000 Euro.

Dem Urteil ist eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung vorausgegangen.


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