Landgericht Stuttgart verurteilt Porsche zu Schadensersatz im Abgasskandal

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Das Landgericht Stuttgart hat die Porsche AG – soweit bekannt erstmals – in einem Urteil vom 25.10.2018 (Az.: 6 O 175/17) dazu verurteilt, einen mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestatteten Porsche Cayenne zurückzunehmen und dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten. Der betroffene Käufer hatte diesen Schadensersatzanspruch in einer Klage vor dem Landgericht gefordert – und Recht bekommen.

Das Landgericht hat in seinen Urteilsgründen ausgeführt, Porsche habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, mit der die Zulassungsbehörden über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges getäuscht worden seien.

Hierdurch habe für den klagenden Käufer die Gefahr bestanden, dass, wenn er kein Software-Update nachrüsten lässt, vom Kraftfahrt-Bundesamt die Stilllegung des Fahrzeuges angeordnet wird.

Die seinerzeitigen Vorstandsmitglieder von Porsche hätten dabei vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt, so das Landgericht. Sie seien daher dem klagenden Käufer des Fahrzeuges gemäß § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Gemäß § 249 Abs. 1 BGB hat der schadensersatzpflichtige den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn ihm der unerlaubte Verbau der Abschalteinrichtung und die drohende Betriebsstilllegung bekannt gewesen sei. Sie verurteilten passe daher dazu, den Kaufpreis von rund 59.000,00 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen dessen Rückgabe an den Kläger zurückzuzahlen.

Dazu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Ellinger aus Stuttgart:

„Dieses Urteil setzt die konsequente Linie auch des Landgerichts Stuttgart im „Abgasskandal“ fort. Auch andere Kammern des Landgerichts Stuttgart, ferner auch andere Gerichte im hiesigen Raum wie zum Beispiel das Landgericht Tübingen, haben in der Vergangenheit bei VW eine Schadensersatzpflicht wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt.“

Allerdings weist Rechtsanwalt Ellinger darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist:

„Die verurteilte Beklagte kann gegen dieses Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen, über die dann das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden hat.“

Rechtsanwalt Ellinger weiter:

„Ende des Jahres 2018 werden die Ansprüche der Geschädigten in der Regel verjähren mit der Folge, dass Ansprüche, die ab dem 01.01.2019 geltend gemacht werden, nicht mehr durchsetzbar sind. Ich empfehle allen vom Abgasskandal Betroffenen, rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahrs noch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Hinblick auf den für den Anwalt erforderlichen Vorlauf für eine Verjährungsunterbrechung sollte hier kurzfristig gehandelt werden.“

Falls auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, fragen Sie uns um Rat. Wir beraten Sie gerne und setzen, wenn Sie es wollen, Ihr Recht durch.


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