Landgerichtsurteil zu Impfschaden

  • 1 Minuten Lesezeit

Die positiven Auswirkungen des Vakzins bei der Eindämmung der Bedrohung durch COVID-19 haben die potenziellen Risiken durch unerwünschte Effekte überstiegen. Auf dieser Grundlage hat das Landgericht seinen Beschluss gefasst, eine Klage gegen das Pharmaunternehmen AstraZeneca abzuweisen.

Aufgrund der signifikanten gesellschaftlichen Vorteile einer Impfung gegen das Coronavirus hat das Landgericht in Mainz die rechtliche Auseinandersetzung einer Frau, die einen möglichen Impfschaden durch das Pharmaunternehmen AstraZeneca geltend gemacht hatte, zurückgewiesen. In seiner schriftlichen Erklärung vom Dienstag betonte das Gericht, dass im besagten Fall keine ungünstige Nutzen-Risiko-Bewertung vorliege. Obgleich das Urteil bereits am Vortag verkündet worden war, wurde die Begründung erst später nachgereicht.

Nach der Ansicht des Gerichts impliziert das Verhältnis von Nutzen zu Risiko eine umfassende Beurteilung der günstigen therapeutischen Effekte im Gegensatz zu den Gefahren des Medikaments für die Gesamtbevölkerung. Eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmens würde nur dann greifen, wenn diese Bewertung negativ ausfiele. Individuelle Risiken für die Klägerin seien in diesem Kontext nicht entscheidend, da der Fokus auf der gesamten Nutzerbasis liege. In diesem Fall überwiegen die positiven Eigenschaften des Vakzins bei der Eindämmung der COVID-19-Pandemie die potenziellen Nebenwirkungen. Dies wurde zudem durch den Expertenausschuss für Humanmedizin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bestätigt.

Die Richter wiesen ebenfalls die Möglichkeit eines Mangels aufgrund „unzureichender Arzneimittelinformation“ zurück. Es habe bei der Klägerin keinen Entscheidungskonflikt gegeben. Das Gericht zeigte sich nicht davon überzeugt, dass die Klägerin sich, unter Kenntnis des potenziellen Risikos von Blutgerinnseln und plötzlichem Hörverlust, gegen die Impfung entschieden hätte.

In ihrer Klageschrift hatte die Zahnärztin von dem Hersteller des Impfstoffs, AstraZeneca, ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert. Sie behauptete, nach ihrer Impfung im März 2021 einen vollständigen Hörverlust erlitten zu haben. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt. Der Rechtsbeistand der Klägerin hat bereits am Montag signalisiert, die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Koblenz, anzurufen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten