Laurèl GmbH fordert Zinsstundung und 78-prozentigen Verzicht der Anleihegläubiger

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Markt der Mittelstandsanleihen scheint in diesem Jahr so angeschlagen zu sein, wie noch nie zuvor. Während Unternehmen mit millionenschweren Anleihe-Forderungen wie u. a. die German Pellets GmbH, die KTG Agrar SE oder auch der Modekonzern Steilmann SE nur noch den Ausweg in der Insolvenz sahen, könnte auch nun das nächste große Mittelstandsunternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der deutsche Modekonzern Laurèl fordert nun seine Anleihegläubiger zu einem Verzicht von 78 Prozent auf.

Die erste Gläubigerversammlung soll am 17. Oktober in Aschheim bei München stattfinden. Bereits seit einem Jahr haben die Gläubiger der Unternehmensanleihe 2012/2017 (WKN: A1RE5T) mit möglichen Änderungen der Anleihebedingungen zu kämpfen. Erst vor einem Jahr rief das Unternehmen zu einem Verzicht seitens der Gläubiger auf, revidierte dies allerdings nachträglich. Im letzten Jahr waren sowohl Laufzeitverlängerungen um drei weitere Jahre, sowie eine Aussetzung der Zinsauszahlung geplant. Nun plant die Laurèl GmbH aber eine Minderung des Nennwerts der Anleihe von 100 auf 22 Prozent. Zudem sollen die Anleger einer Zinsaussetzung zustimmen. Diese soll vom 1. September rückwirkend gelten und die im November fällige Zinsauszahlung bis Mitte 2017 stunden.

Möglichkeiten für Betroffene

Im schlimmsten Fall werden die finanziellen Schwierigkeiten nur nach hinten verlegt, sodass Anlegergelder zum Ende der verlängerten Laufzeit nicht mehr ausgezahlt werden können. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere wegen Prospekthaftung und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Sollten Anlageberater ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, können betroffene Anleger ihre Ansprüche geltend machen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf unserer Homepage gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema