Online-Banking Betrug; Ombudsmann entscheidet verbindlich gegen Commerzbank

  • 2 Minuten Lesezeit

Ombudsmann des BdB entscheidet gegen die Commerzbank

Und wieder ein schöner Erfolg die für einen Geschädigten von Betrug im Online-Banking, diesmal gegen die Commerzbank.

Fast € 6.000 (inklusive Zinsen) muss die Commerzbank an einen Mandanten von SALEO erstatten, so der Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken in einer ganz aktuellen Schlichtungsentscheidung.

Da es um einen Sachverhalt bis € 10.000 ging, ist die Entscheidung für die Bank verbindlich. Diese hatte zuvor die Anfrage nach einem Vergleich durch den Ombudsmann noch abgelehnt. Diese Entscheidung kommt die Bank nun teuer zu stehen.

Dies zeigt erneut, dass nicht nur sehr gute rechtliche Argumentation wichtig ist, sondern auch das taktisch richtige und beste Verfahren im Einzelfall zu wählen.


Täter ändern die hinterlegte Telefonnummer

Besonderheit des Falls war, dass die Täter die im Online Banking hinterlegte Telefonnummer des Kunden änderten. Wie Ihne dies gelang, blieb unklar. 

Wieder einmal kamen nach Darstellung der Bank aber sog mTAN zum Einsatz, die als nicht sicher eingestuft werden

dazu unser Bericht unter Verweis auf die Aussagen des BSI

Banken machen es daher Tätern nach Auffassung von Rechtsanwalt Koch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte im Bereich von Online-Banking und Kreditkartenbetrug schlicht zu einfach. Das mTAN System sollte angesichts der bekannten Bedrohungslagen nicht mehr eingesetzt werden.

Auch die umfassende Betrugswelle rund um die ADAC Kreditkarten 

dazu unsere Berichte hier und hier

zeigt, dass mTANs offensichtlich nicht sicher sind.


SALEO Rechtsanwälte führende Kanzlei im Bereich Online-Banking Betrug und Kreditkartenbetrug

Unsere führende Positionierung in diesen Bereichen haben enommierte Verbraucherportale (finanztip.de und test.de) festgestellt.

Finanztip.de

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Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in verschiedensten Schadenskonstellationen (Phishing, Pharming, Spoofing) die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen durch Adhäsionsanträge geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch

www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch




Foto(s): @AI generated

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