Lease Trend AG kündigt per Gerichtsvollzieherzustellung atypisch stille Beteiligung zum 31.12.20
- 2 Minuten Lesezeit
Zustellung per Gerichtsvollzieher
Am heutigen Tage kontaktierte uns ein mehr als verunsicherter Anleger der Lease Trend AG. Ihm wurde per Gerichtsvollzieherzustellung durch die Karlsruher Obergerichtsvollzieherin M. Mauth eine Kündigung seitens der Lease Trend AG zum 31.12.2020 zugestellt, unterschrieben von einem Rechtsanwalt mit Sitz in Karlsruhe. Die Kündigung per Gerichtsvollzieher macht insofern Sinn als dass Anleger später nicht mit dem Einwand gehört werden können, ihnen sei ein solches Dokument nicht zugestellt worden.
Kapitalkontenstand angeblich negativ – keine Nachweise dafür
In diesem Schreiben wird pauschal ohne Nachweise behauptet, dass der Kapitalkontenstand des Anlegers einen Minusbetrag ausweise, der sogar höher liege als der Betrag, welcher ihm über die Jahre ausgeschüttet wurde.
Dem verunsicherten Anleger wurde zugleich mitgeteilt, dass er auf jeden Fall in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werde.
Auffällig ist, dass keinerlei Nachweise beigebracht werden über den angeblich negativen Kapitalkontenstand. Es wäre allerdings ein Leichtes für die Lease Trend AG gewesen, diese Nachweise nebst konkreter Berechnung beizufügen.
Diese nachweislose Behauptung schürt zunächst Misstrauen. In einem Schreiben der Lease Trend AG vom 17.01.2019, mit welchem Anleger angeschrieben wurden, deren – anders als hier – Abfindungsguthaben positiv gewesen sein soll, war wenigstens eine knappe tabellarische Auflistung beigefügt (allerdings auch ohne substantiiert nachprüfbare Berechnung). Warum wird hier lediglich der angeblich negative Kapitalkontenstand genannt und auf eine wenigstens knappe tabellarische Auflistung dieser Berechnung verzichtet?
Nach vorzugswürdiger Auffassung ist das angeblich negative Auseinandersetzungsguthaben gar nicht fällig ohne nachvollziehbare Berechnung desselben.
Auch fällt die Kündigungsbegründung auffallend knapp aus, was ebenfalls nicht zu einer Beseitigung des Misstrauens führen kann.
Warum wird überhaupt auf einen Teil des etwaig der Lease Trend AG zustehenden Ausschüttungshöhe verzichtet, wenn sich die Lease Trend AG „ihrer Sache sicher“ ist? Will man sich die lästige Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens sparen?
Vergleichsweise geringes Einigungsangebot
Die Lease Trend AG sei jedoch bereit im „Interesse einer zügigen Lösung“ auf 20 % der Ausschüttungshöhe zu verzichten.
Wenn hieran Interesse bestünde, könne man sich unter einer angegebenen speziell für diesen Fall eingerichteten E-Mail-Adresse der Rechtsanwaltskanzlei, welche allerdings Betriebsferien vom 24.12.2019–06.01.2020 habe, wenden.
Auffällig ist auch, dass der angebotene Vergleichsbetrag eher niedrig zu Ungunsten der Lease Trend AG-Anleger ausfällt. In ähnlich gelagerten Fällen anderer Gesellschaften werden seitens der Gesellschaft unserer Erfahrung nach auf Beträge zwischen 25–50 % verzichtet und es wird häufig eine zumindest halbwegs nachvollziehbare Auseinandersetzungsbilanz beigefügt.
Individuelle Prüfung durch Rechtsanwalt empfehlenswert
Aus Parallelfällen wissen wir, dass die Lease Trend AG positive Auseinandersetzungsguthaben trotz entsprechender Zusagen nicht fristgerecht erfüllen kann, sondern nur auf massiven anwaltlichen Druck hin und verspätet zahlt. Teilweise wurde schon aufgehört, überhaupt konkrete Zusage zu erteilen. Offenbar wird (auch) hierfür Geld benötigt und man möchte seitens der Lease Trend AG schnell an Liquidität kommen.
Anleger sollten nicht vorschnell unüberlegte Entscheidungen treffen, zum Beispiel um „Ruhe zu haben“, sondern sich individuell anwaltlich beraten lassen. Die Erstberatung ist diesbezüglich bei uns kostenlos.
Artikel teilen: