LeaseTrend AG in Insolvenz - wie mit Mahnbescheiden umgehen?

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Wie sollen Anleger mit Mahnbescheiden des Insolvenzverwalters der LeaseTrend AG umgehen. Mit Beschluss vom 01. Oktober 2021 hat das AG München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeaseTrend AG eröffnet worden (1542 IN 2085/21). Es ist davon auszugehen, dass negative Abfindungsguthaben und Forderungen nun gerichtlich durchgesetzt werden. Lesen Sie hier, wie damit umzugehen ist.

1. Schritt - Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen 

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann man innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt ab Zustellung des Mahnbescheides. Maßgeblich ist das auf dem gelben Umschlag vermerkte Datum. 

Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Aus diesem kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Zwar kann man gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, aber die Vollstreckung ist trotzdem möglich. 

Daher sollte man diese Frist unbedingt beachten. 

2. Schritt - Forderung der LeaseTrend AG prüfen

Wenn der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, wird das Verfahren auf Antrag des Gläubigers an das Prozessgericht abgegeben. Dann muss der Gläubiger - hier der Insolvenzverwalter der LeaseTrend AG den Anspruch begründen. Hierzu muss er die Berechnung vorlegen, die nach seiner Auffassung den geltend gemachten Anspruch begründen soll. 

Genau da liegt der Knackpunkt des Falles: Über die Grundzüge dieser Berechnung und verschiedene Einzelschritte kann man sich durchaus streiten. Der Gesellschaftsvertrag der LeaseTrend AG legt hierfür bestimmte Vorgaben fest. Sind diese nicht eingehalten, ist der Anspruch nicht fällig. In der Vergangenheit wurden diese Regeln nicht immer eingehalten. Das führte dazu, dass Forderungen entweder gar nicht oder nicht in der Höhe gezahlt werden mussten. Hierzu muss man sich ganz genau mit der Berechnung auseinandersetzen. 

3. Schritt - Verjährung prüfen

Sollte sich herausstellen, dass die Berechnung nicht zutreffend ist, ist die Forderung grundsätzlich nicht fällig. Das bedeutet aber nicht, dass die Forderung nicht bezahlt werden muss. LeaseTrend AG kann die Berechnung nachholen. Aber auch das ist nicht unbegrenzt möglich. Hintergrund ist eine Klausel im Gesellschaftsvertrag, die man unterschiedlich auslegen kann. Mit der richtigen Argumentation lässt sich durchaus darstellen, dass die Ansprüche verjährt sind. 

4. Schritt - Wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen festlegen

Nicht alles was juristisch möglich ist, ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Für eine Forderung von 5.000 € macht es keinen Sinn, unter Umständen ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen, was ebenfalls 5.000 € kostet. Hier muss anhand der konkreten Forderungshöhe und den möglichen Einwendungen geprüft werden, ob der Rechtsstreit wirklich ausgefochten werden muss oder nicht aus wirtschaftlichen Gründen durch Vergleich beigelegt werden sollte. 

In jedem Falle - Anwaltlicher Rat hilfreich

Die Materie ist komplex, die Entscheidungen hierzu in der Vergangenheit zahlreich. Die Forderungen der LeaseTrend AG sind kein unlösbares Problem, man muss sich nur um sie kümmern. 

Die konkreten Optionen bzw. den Ablauf des Verfahrens können gern in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch geklärt werden. Hier kann auch die eventuelle Kostenfrage geklärt werden. Gern kann über das unten stehende Formular Kontakt aufgenommen werden oder Sie schreiben einfach eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung ist kostenlos oder nicht umsonst. 



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