Lebensversicherung – Widerspruch aussichtsreich!

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Fehler in Widerrufsbelehrungen zahlreicher Versicherungsgesellschaften können sich für die betroffenen Versicherungsnehmer lohnen! Statt den Vertrag vorzeitig unrentabel zu kündigen und sich lediglich auf den sogenannten Rückkaufswert verweisen zu lassen, sollte ein Widerruf/Widerspruch des Vertrages auf Grundlage einer fehlerhaften Widerrufs-/Widerspruchsbelehrung in Erwägung gezogen werden, empfiehlt die Bankrechtskanzlei MPH Legal Services/Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.

In den Ablehnungsschreiben werden höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofs entweder ignoriert oder falsch interpretiert, zeigt die Erfahrung.

Häufig wird auch auf eine – im Ergebnis nicht zutreffende – Verjährung verwiesen oder Einwände wie Verwirkung bzw. den Verstoß gegen Treu und Glauben vorgetragen.

Betroffene Versicherungsnehmer sollte ungeachtet dessen an ihren Rückzahlungsforderungen festhalten. Nur so kann das Ziel erreicht werden, welches sich im Wesentlichen auf die Rückforderung erbrachter Prämien nebst einer Nutzungsentschädigung hierauf konzentriert, wovon sich der Versicherungsnehmer einen kleinen Teil für das gegebenenfalls mit abgesicherte Todesfall-/Berufsunfähigkeitsrisiko in Abzug bringen muss.

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde. 

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Anliegen gegenüber Versicherungen und Banken bei fehlerhaften Widerspuchs-/Widerrufsbelehrungen bundesweit!


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