Lebensversicherungen der Liberty Europe – jetzt ohne Verluste aussteigen!

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Ihre Lebensversicherung muss nicht zum Verlustgeschäft werden. Jetzt aussteigen und endlich wirtschaftlich vorsorgen - mit Werdermann | von Rüden

Versicherer, wie Liberty Europe, versprachen Verbrauchern bei Vertragsschluss hohe Renditen aus ihren Lebensversicherungsverträgen. Diese blieben jedoch wegen niedriger Zinsen und Einbrüchen am Finanzmarkt regelmäßig aus. Die Verträge wurden für viele Verbraucher zu einem schlechten Geschäft, da die zu zahlenden Beiträge sich auch bei schlechter Entwicklung der Versicherung natürlich nicht veränderten.

Widerspruchsrecht ermöglicht attraktiven Ausstieg

Zwischen 1994 und 2007 wurden Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Darlehensnehmer erhalten nach diesem Modell viele wichtige Unterlagen und Vertragsinformationen erst nach Unterzeichnung des Vertrags. Versicherungsunternehmen, wie Liberty Europe, unterliefen bei der Erstellung der Widerspruchsbelehrungen jedoch reihenweise Fehler. Deren Vorliegen kann im Einzelfall zu einem Fortbestand des Widerspruchsrechts führen.

So eröffnet sich Versicherungsnehmern unverhofft die Möglichkeit, aus unattraktiven Alt-Verträgen auszusteigen. Hier lässt sich bares Geld sparen.

Denn eine Kündigung der Lebensversicherung ist für die Verbraucher keine finanziell sinnvolle Option, da die durch den Versicherer rückzuzahlende Summe (sog. Rückkaufswert) zu gering ist. Wird dem Vertrag jedoch widersprochen, kann sich der Versicherte die ursprünglich investierte Summe abzüglich einer Verwaltungsgebühr und eines Risikoanteils erstatten lassen. So kann der unattraktive Vertrag ohne Verluste beendet werden. Verbrauchern bietet sich die Möglichkeit, endlich wirtschaftliche Lebensversicherungen abzuschließen.

Lebensversicherungen der Liberty Europe potenziell betroffen!

Auch Verträge der Liberty Europe können fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthalten und damit im Einzelfall ablösbar sein. Versicherungsnehmern der Liberty Europe wird daher eine Konsultation unserer Experten empfohlen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fehler der Verträge der Liberty Europe dar.

Hinweis auf Schriftformerfordernis entspricht nicht der Rechtslage

In den Verträgen der Liberty Europe wird belehrt, der Widerspruch habe „schriftlich oder in anderer lesbarer Form“ zu erfolgen. Was genau mit einer „anderen lesbaren Form“ gemeint ist, wird nicht dargestellt. Für die Ausübung des Widerspruchsrechts genügt nach geltendem Recht jedoch ein Schreiben in Textform. Das bedeutet, dass der Widerspruch nicht unterzeichnet sein muss. Der Gesetzgeber zielt damit auf eine Erleichterung des Rechtsverkehrs.

Einen unmissverständlichen Hinweis darauf, dass für den Widerspruch ein Schreiben in Textform genügt, bleibt die Liberty Europe hier schuldig. Die Ausführungen lassen dies nicht klar erkennen. Vielmehr sind sie verwirrend für den Verbraucher.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Widerspruch durch Experten!

Bei Werdermann | von Rüden profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts. Wir vertreten deutschlandweit Verbraucherinteressen und haben schon zahlreichen Versicherungsnehmern einen attraktiven Ausstieg aus unattraktiven Verträgen ermöglichen können. Eine Konsultation unserer Kanzlei empfiehlt sich für Sie als Versicherungsnehmer der Liberty Europe in jedem Fall.

Unsere Experten bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Danach werden wir Ihnen mitteilen können, ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Ausstieg!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.

2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.

3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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