Legaler Anbau von Cannabis im Cannabisclub

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Das Cannabisgesetz ist in Kraft getreten, die Genehmigung der Anbauvereinigung ist beantragt, die Lampen hängen an der Decke und die Pflanzentöpfe stehen bereit - jetzt fehlt nur noch das Wichtigste: die Cannabis-Samen oder Stecklinge.

Bei vielen meiner Mandanten stellt sich im Laufe des Gründungsprozesses die Frage, woher man diese Samen oder Stecklinge bekommen soll. Viele Gründer von Cannabisclubs sind gut in der hierzulande noch illegalen Szene vernetzt. Selbstverständlich liegt der Gedanke nahe, dass man sich zumindest für den ersten Anbau aus seinen bekannten Quellen versorgt oder gar eine bis dato illegale Plantage "übernimmt".

Nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 des Entwurfs des Cannabisgesetzes (CanG) haben Anbauvereinigungen "zum Nachweis  der Einhaltung der Vorgaben [...] für die Rückverfolgbarkeit des weitergegebenen Cannabis und Vermehrungsmaterials fortlaufend folgende Angaben zu dokumentieren:

Name, Vorname und Anschrift einer Person, Name und Sitz einer Anbauvereinigung oder Name und Sitz einer juristischen Person, von der sie Vermehrungsmaterial erhalten haben".

Danach muss jedenfalls bei der Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial dokumentiert werden, woher die Samen oder Stecklinge kamen. 

Nicht genauer spezifiziert ist, ob bzw. wie dies nachzuweisen ist. Bei legalem Einkauf wird dies unproblematisch über Rechnungen möglich sein.

Laut § 4 Abs. 2 CanG ist die Einfuhr von Cannabissamen nur aus Mitgliedsstaaten der EU legal. Von Stecklingen ist hier nicht die Rede. Es bleibt abzuwarten, ob die Regelung noch darauf erweitert wird. Das wäre grundsätzlich sehr praktisch, da in diesem Fall legal geklonte Stecklinge aus Österreich importiert werden könnten, die in kürzester Zeit in die Blüte geschickt werden könnten und damit eine schnelle erste Ernte ermöglichen würden.

Wird das CanG im Bundestag nicht mehr geändert, so werden vermutlich die ersten Plantagen nur mit Samen bestückter sein. Hier gäbe es die Möglichkeit, dass Mitglieder bis maximal drei Pflanzen anziehen, die dann ab einem gewissen Punkt in die Plantage des Vereins eingebracht werden. Hintergrund ist folgender: Sollte das CanG zum 01.01.2024 in Kraft treten, so wäre zum 01.01.24 bereits der Eigenanbau legal. Die Anbauvereinigung muss jedoch erst eine Genehmigung bei einer noch nicht spezifizierten Behörde beantragen, weshalb der erste gemeinschaftliche legale Anbau wohl erst einige Wochen bzw. Monate nach der Legalisierung des Privatanbaus möglich sein wird.

Samenbanken sind innerhalb der EU vor allem in Spanien und den Niederlanden ansässig und liefern aktuell in weiten Teilen noch nicht nach Deutschland, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Dies wird sich aber voraussichtlich mit der Entkriminalisierung in Deutschland ändern. Sollten Sie Bedarf an der Vermittlung haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Meine Beratung von Cannabisclubs erschöpft sich nicht in der reinen Rechtsberatung. Viel mehr stelle ich meinen Mandanten auch mein großes Netzwerk in der Branche zur Verfügung um Finanzierungen, Kauf oder Miete von Grow-Equipment oder aber den (legalen) Import von Samen von speziellen Genetik zu ermöglichen. 




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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