Lehrer - zur Absetzbarkeit der Kosten eines Arbeitszimmers im Kellergeschoss - Schülertransport im PKW

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1. Ein Lehrer benötigt in der Regel ein Arbeitszimmer, in dem er seinen Unterricht vorbereiten kann, Klassenarbeiten korrigieren kann etc.  Die Kosten eines solchen Arbeitszimmers können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Wie verhält es sich aber, wenn das Arbeitszimmer im Keller eingerichtet wurde und hierfür ein Kellerzimmer ausgebaut wurde?

Liegt das Arbeitszimmer im Kellergeschoss und ist als Zimmer ausgebaut, kann es steuerlich geltend gemacht werden. Dazu muss der Raum aber in der Wohnflächenberechnung auch als Wohnraum erfasst sein und nicht als Keller. Hierbei ist zu beachten, dass viele Kellerräume nicht die Voraussetzungen an Wohnraum nach den Landesbauordnungen erfüllen. Häufig fehlt es an der hierfür nötigen lichten Raumhöhe, oder den erforderlichen Fenstern. Liegen die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnraum nicht vor, können die Kosten für das Arbeitszimmer also nicht abgesetzt werden.

2. An Wandertagen sind häufig Eltern als zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt. Dabei stellt sich die Frage, wer haftet, falls die Eltern im eigenen PKW Schüler (also nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch deren Klassenkameraden) zum Ziel eines Wandertages befördern und es zu einem Unfall kommt. 

Hier muss man sich keine Sorgen machen: Alle Kinder – auch die mitgenommenen Klassenkameraden – sind durch die Unfallkasse versichert.


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