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WDR Servicezeit: nach Trennung von der Bank nicht aus dem Kreditvertrag entlassen

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Kommt die Trennung vom Ehepartner schneller als der Einzug ins neue Haus, dann müssen meistens zahlreiche gemeinsame Verträge aufgelöst werden. Im hier zugrunde liegenden Fall ließ die Postbank die Exfrau nicht aus dem gemeinsamen Kreditvertrag heraus – ohne Angabe von nachvollziehbaren, sachlichen Gründen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erkläre ich in der WDR Servicezeit, wie Verbraucher sich in einem solchen Fall wehren können.

Grundsätzlich zieht eine Trennung sowieso einen Papierkrieg nach sich. Güter müssen getrennt, Verträge neu aufgesetzt und neue Regelungen für verschiedene Bestandteile des ehemals gemeinsamen Lebens gefunden werden. Was soll man als Expartner aber tun, wenn die Bank einen nicht aus dem gemeinsamen Kreditvertrag rauslässt?

Der Darlehensgeber, in diesem Fall die Postbank, entließ die Exfrau nicht aus dem gemeinsamen Bausparvertrag, obwohl sie sich schon längst mit ihrem früheren Ehemann geeinigt hatte, dass dieser ihre Schuldhaft aus dem Kredit übernehmen würde. Die Rede ist von der sogenannten Schuldhaftentlassung. Eigentlich gar kein Problem. Dafür müsste noch nicht einmal ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden, denn der verbleibende Kreditnehmer ist bereits der gesamtschuldnerisch haftende Darlehensnehmer.

Auf mehrfache Anfragen der Exfrau zu ihrer Schuldhaftentlassung gab es jedoch seitens der Postbank keine Reaktion. Sie zahlt also weiterhin für den Bausparvertrag für eine Immobilie, die sie selber gar nicht nutzt, sondern die von ihrem geschiedenen Ehepartner genutzt und finanziert wird. Was also tun? Mit dieser Frage kam die WDR Servicezeit zu mir.

So ohne Weiteres können die Banken die Entlassung nicht verweigern. Hinter der Verweigerung der Postbank stecken vermutlich andere Motive, denn sachliche Gründe, die Restschuldentlassung zu verweigern, liegen nicht vor. Auch wollte die Bank noch nicht einmal auf einen Schuldnerwechsel eingehen. Wie Verbraucher in solchen Fällen der „störrischen“ Bank beikommen, erkläre ich im verlinkten Videobeitrag.

Stecken auch Sie nach einer Trennung in einem gemeinsamen Kredit- bzw. Bausparvertrag fest und Ihre Bank stellt sich ohne erkennbaren Grund quer? Dann sollten Sie das auf keinen Fall stillschweigend hinnehmen. Nutzen Sie das kostenfreie Erstgespräch bei der Anwaltskanzlei Lenné und lassen Sie sich beraten. Ein Anwalt kommt dem Problem mit der Bank in der Regel deutlich effektiver und schneller bei als der Verbraucher.



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