Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?

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Die Klimaaktivistengruppe "Letzte Generation" steht im Fokus der deutschen Justiz, da diskutiert wird, ob sie als "kriminelle Vereinigung" gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft werden kann. Diese Frage ist rechtlich komplex und bisher noch nicht endgültig von einem Gericht geklärt.
Die Gruppe hat in Berlin durch ihre Aktionen, wie das Beschmieren des Brandenburger Tors mit Farbe und das Blockieren von Straßen, erheblichen finanziellen Schaden verursacht. Die Berliner Generalstaatsanwältin hat aufgrund dieser Vorfälle eine neue Prüfung angefordert, um zu klären, ob die Gruppe als kriminelle Vereinigung einzustufen ist.

Gutachten zur kriminellen Vereinigung


Ein internes Justizgutachten, das von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg im Sommer 2023 in Auftrag gegeben wurde, liefert keine eindeutige Antwort auf diese Frage. Während das Landgericht Potsdam und das Amtsgericht München I einen Anfangsverdacht sahen, bewertet das Gutachten die Entscheidung des Landgerichts Potsdam als nicht überzeugend aufgrund mangelnder Begründungstiefe. Das Amtsgericht München wird vorsichtiger beurteilt, wobei das Gutachten die allgemeine Rechtsfrage offen lässt.
Das Gutachten betont, dass die Bewertung der Gruppe als kriminelle Vereinigung von der Erheblichkeit der von ihr begangenen Straftaten abhängt. Es wird hinterfragt, ob die Aktionen der "Letzten Generation" eine "erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit" darstellen. Dazu zählen Aspekte wie die massive Zunahme von Straßenblockaden, der Einsatz neuer Klebstoffe, die Verwendung von Fahrzeugen als Blockademittel und die potenzielle Behinderung von Rettungseinsätzen.
Das Gutachten sieht Anzeichen dafür, dass die Gruppe der Einstufung als kriminelle Vereinigung knapp entgangen ist, aber betont, dass fortlaufende Aktionen auf demselben Niveau zu einer anderen Bewertung führen könnten. Es fordert eine ständige Beobachtung und Neubewertung der Entwicklungen.
Die Staatsanwaltschaft wird in ihrem neuen Gutachten auch die jüngsten Entwicklungen berücksichtigen müssen. Die "Letzte Generation" hat für den Herbst und Winter weitere Aktionen angekündigt, die die Bewertung beeinflussen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Situation bewerten werden.
Dieser Fall zeigt, wie komplex die rechtliche Bewertung von Protestaktionen sein kann. Für Mitglieder der letzten Generation ist es wichtig zu verstehen, dass die Einstufung einer Gruppe als kriminelle Vereinigung weitreichende Konsequenzen haben kann. Dies umfasst nicht nur die Bestrafung für die Teilnahme an konkreten Aktionen, sondern auch für die Vorbereitung, Unterstützung und Planung solcher Aktionen.
Das Gutachten hebt hervor, dass für die Annahme einer kriminellen Vereinigung zwei Hauptvoraussetzungen erfüllt sein müssen: Die Straftaten müssen prägend für die Gruppe sein und eine organisierte Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Bewertung, ob diese Kriterien erfüllt sind, hängt von der Gesamtbetrachtung aller Aktionen und deren Auswirkungen ab.
Die Entscheidung, ob die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft wird, liegt letztendlich bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Dieser Prozess kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, einschließlich der Entwicklung neuer Protestformen und der Reaktion der Gruppe auf rechtliche Herausforderungen.

Fazit

Für Personen, die an Protestaktionen teilnehmen oder planen, ist es daher ratsam, sich über die möglichen rechtlichen Folgen im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Der Fall der "Letzten Generation" unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung in solchen Situationen und zeigt, dass der strafrechtliche Umgang mit Protesten eine Herausforderung für den Rechtsstaat darstellt.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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