LG Berlin verurteilt DKB zur Erstattung im Online-Banking

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Das Landgericht Berlin hat am 20.09.2023 (Az.: 10 193/22) die DKB dazu verurteilt, EUR 6.255,09 nebst Anwaltskosten an einen Kunden zurückzuerstatten. 

Dies erfolgte aufgrund unberechtigter Zahlungen im Online-Banking, bei denen das Gericht keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden sah.

Sachverhalt

Der betroffene Kunde führte bei der DKB ein Privatgirokonto. Im Juni 2022 wurden unbekannte Täter aktiv und nahmen unautorisierte Zahlungen in Höhe von EUR 3.490,09 und EUR 2.765,00 vor. Nachdem der Kunde dies bemerkte, erstattete er Anzeige bei der Polizei und forderte die Erstattung der Beträge von der DKB, welche diese jedoch ablehnte. Die Bank behauptete, der Kunde habe die Zahlungen selbst mittels eines angeblich vereinbarten 3D-Secure-Verfahrens freigegeben. Die Aktivierung eines solchen Verfahrens wird vom Kunden jedoch bestritten.

Da die DKB den Anspruch des Kunden nicht anerkannte, wurde Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben. 

Verfahren vor dem LG Berlin

Die Entscheidung des Gerichts fiel zugunsten des Kunden aus. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Kunde die Zahlungen mittels des behaupteten Authentifizierungsverfahrens freigegeben habe. Auch konnte die Bank keine ausreichende Vereinbarung über die Nutzung des von ihr behaupteten Authentifizierungsverfahrens nachweisen. Die bloße Behauptung der Versendung und Eingabe eines Aktivierungscodes reichte nicht aus, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Code von einer dritten Person abgefangen oder umgeleitet wurde.Ebenso erkannte das Gericht keine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden an. Daher wurde der Schadensersatzanspruch der Bank nach § 675v BGB abgelehnt und dem Kunden der volle Erstattungsanspruch zugesprochen. Auch die Anwaltskosten wurden dem Kunden zugesprochen, da die DKB mit der Rückerstattung der Zahlungen im Verzug war. Der Kunde obsiegte somit in diesem Rechtsstreit.
Es ist zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Kostenlose Erstberatung

Betroffene DKB Kunden können dieses Urteil zum Anlass nehmen, eine negative Entscheidung der DKB über die Erstattung nicht einfach ungeprüft hinzunehmen. Wir bieten Opfern von Online-Banking-Missbrauch eine kostenlose Erstberatung an. Mehr Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie auf unserer Internetseite unter www.stader.legal/erstberatung.html


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