LG Berlin: Widerrufsbelehrungen der VW-Bank sind unzulässig - 4 O 150/16

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Mit dem Landgericht Berlin hat nun ein zweites deutsches Landgericht über die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen der VW Bank entschieden und festgestellt, dass die VW Bank unzureichend und fehlerhaft belehrt hat. Daraus ergibt sich die Zulässigkeit eines Widerrufes, gegen den sich die Bank natürlich mit allen Mitteln wehren musste.

Bei der Darlehensaufnahme hatte es sich nämlich um ein verbundenes Geschäft gehandelt. Der Widerruf des Darlehens beutet für die VW Bank, dass das finanzierte Fahrzeug zurückgenommen werden muss und sämtliche Raten dem Darlehensnehmer erstattet werden müssen. Zuvor hatte bereits das Landgericht Arnsberg einem Kläger recht gegeben und den Widerruf für zulässig erklärt (Az. I-2 O 45/17). Hier hatte der Kläger ebenso eine Nutzungsentschädigung zahlen sollen. Es steht wohl eine Entscheidung beim Oberlandesgericht an.

An insgesamt zwei Verhandlungstagen hatte es von Anfang an in Berlin nicht gut für die VW-Bank ausgesehen. Ein kleiner Wermutstropfen: Der klagende Besitzer einer finanzierten VW Touran muss sich 9 Cent pro gefahrenem Kilometer Nutzungsersatz abrechnen lassen. Eigentlich war man klägerseits davon ausgegangen, dass die VW Bank keinen Anspruch auf Nutzungsersatz habe. Auch in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass eine Partei Rechtmittel einlegt. Verbraucheranwälte deutschlandweit berufen sich auf eine im Juni 2014 aktiv gewordene Gesetzesänderung, wonach sich eine Nutzungsentschädigung bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ausschließt. Darüber werden wohl die weiteren Instanzen entscheiden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung zum Berliner Urteil: „Die Fehlerhaftigkeit der VW-Belehrungen steht für mich auch nach der Prüfung der unserer Kanzlei vorliegenden Vertragswerke definitiv fest und auch der Nutzungsersatz sollte kein Argument sein, den Widerrufsjoker nicht zu ziehen, denn eine solche PKW-Rückgabe ist immer noch wirtschaftlich sinnvoller und als Option juristisch einfacher durchzusetzen, als das Stellen von Schadensersatz gegenüber dem Hersteller des betroffenen Dieselfahrzeugs. Wir empfehlen insbesondere Opfern des Dieselskandals, wenn möglich den Widerrufsjoker zu ziehen!“

Dr. Hartung ist Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de und prüft Widerrufsbelehrungen der VW-Bank kostenlos. Der Anwalt ist bundesweit unter einer kostenlosen Hotline zu erreichen.

LG Berlin, Urteil vom 5. Dezember, Az. 4 O 150/16


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