LG Bochum spricht Käufer eines Porsche Macan Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen zu

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Geschädigte Porsche-Käufer haben im Abgasskandal gute Chancen auf Schadensersatz. Das Landgericht Bochum gab mit Urteil vom 8. Februar 2019 der Klage eines Porsche Macan-Fahrers statt (Az.: I-4 O 101/18).

Porsche muss den Macan nicht nur zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, sondern auch noch 4 Prozent Zinsen zahlen. 

Der Kläger hatte den Porsche Macan Diesel im Mai 2014 für rund 74.000 Euro bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug verfügte über die EG-Typengenehmigung nach der EU6-Norm. Allerdings wurden die Abgaswerte durch eine Software beeinflusst, so dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Im Oktober 2016 ließ der Kläger ein Software-Update aufspielen. Im Januar 2018 forderte er schließlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Im Mai 2018 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt beim Porsche Macan S Euro 6 3,0 Liter V6 TDI erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung fest und ordnete den Rückruf an.

Das LG Bochum gab der Klage statt. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen getäuscht worden und die Zulassung des Fahrzeugs beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung, sondern auf der Manipulation der Motoren-Software. Diese Täuschungshandlung sei auch kausal für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen, führte das LG Bochum weiter aus. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.

Aufgrund der Täuschungshandlung habe der Kläger auch einen Kaufvertag abgeschlossen, den er so nicht gewollt hat. Dadurch sei ihm auch ein Schaden zugefügt worden. Aufgrund der sittenwidrigen Schädigung habe er Anspruch auf Schadensersatz. Er sei so zu stellen, wie er ohne Täuschung stehen würde, so das LG Bochum. Das bedeutet, Porsche muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten – unterm Strich knapp 65.000 Euro. Zudem stellte das LG Bochum noch fest, dass der Kläger auch Anspruch auf Verzinsung des zu erstattenden Kaufpreises zu einem Zinssatz in Höhe von 4 Prozent von Mai 2014 bis Mai 2018 hat.

„Es ist nicht das erste Urteil, das Porsche im Abgasskandal schlucken muss. Auch die Landgerichte Kiel, Stuttgart oder Dortmund haben bereits entschieden, dass sie Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig halten. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie, dass gute Aussichten bestehen, im Abgasskandal Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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