LG Dortmund spricht Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal zu

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Dortmund Fiat Chrysler mit Urteil vom 3. Mai 2022 zu Schadenersatz bei einem Wohnmobil Carado T 447 verurteilt (Az.: 3 O 542/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat Chrysler als Hersteller des Motors wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobil Carado T 447 im Juli 2016 als Neufahrzeug erworben und zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5. In dem Fahrzeug ist zudem ein Timer  verbaut, der dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten erheblich reduziert wird. Damit arbeitet sie gerade lange genug für den 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus. Wird die Abgasreinigung nach 22 Minuten reduziert, führt das zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes, so dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden.

Für das Fahrzeug wurde eine italienische Typengenehmigung erteilt. Angaben zu der Zeitschaltuhr wurden in dem Typengenehmigungsverfahren nicht gemacht. Für das Fahrzeug liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, allerdings hat das KBA eine solche Zeitschaltuhr bei einem vergleichbaren Motor als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Es lägen erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Fiat Chrysler in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe, so das LG Dortmund. Fiat habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können. Das Gericht kam zudem zu der Überzeugung, dass die Motorsteuerungssoftware bewusst so programmiert sei, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb aber überschritten werden. Ein solches Verhalten ziele auf eine arglistige Täuschung der Zulassungsbehörde und der potenziellen Käufer ab, machte das LG Dortmund weiter deutlich. Die Manipulation sei allein aus Gründen der Gewinnmaximierung erfolgt und das Verhalten daher sittenwidrig.

Der Klägerin sei daher mit dem Kauf des Fahrzeugs ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe sie Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises bzw. ihrer bislang gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das LG Dortmund.

„Wie das Landgericht Dortmund haben inzwischen auch schon zahlreiche andere Gerichte Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zugesprochen. Das zeigt, dass auch ohne einen Rückruf durch das KBA gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal




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