LG Dresden: Seedmatch-Betreiber OneCrowd Loans GmbH muss 5.000 Euro zahlen

  • 2 Minuten Lesezeit

Crowdfunding-Anlagen stellen für viele Anleger eine attraktive Option dar, spannende Projekte zu unterstützen. Doch gibt es in Investmentverträgen immer wieder Klauseln, die die Anleger benachteiligen. Das Landgericht (LG) Dresden erklärte jetzt einen solchen Vertrag mit der Crowd-Funding-Plattform Seedmatch für nichtig und sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro (Aktenzeichen: 9 O 1713/22). Es lohnt sich also für Anleger, genau hinzuschauen.

Crowdfunding boomt

Der Kläger investierte in das Startup-Unternehmen Protonet. Wie über 50.000 andere auch war das Angebot über die Plattform Seedmatch vermittelt worden. Seedmatch, betrieben von der OneCrowd Loans GmbH, wurden bereits 73,5 Millionen investiert Bei dieser Anlageform handelt es sich regelmäßig um Risikokapital. Agiert das Unternehmen erfolglos, ist die Investition oft verloren. Zudem wird in dem Investmentvertrag häufig auch eine sogenannte Nachrangklausel vereinbart. Dies bedeutet, dass der Anleger im Falle der Insolvenz erst nach den vorrangigen Gläubigern bedient wird. In dem Fall realisiert sich der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. 

Totalverlust hinnehmen?

So auch hier: Als das Startup mit seinem Geschäftsmodell am Markt scheiterte und Insolvenz anmelden musste, verlor der Anleger seine gesamte Investition. Mit dem Totalverlust wollte sich der Anleger aber nicht abfinden. Er war der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die wirksame Vereinbarung einer Nachrangklausel nicht eingehalten worden seien. Die Klausel sei unwirksam, was die Unwirksamkeit des gesamten Investmentvertrages zur Folge habe. Ein anderer Investor war bis vor das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg gezogen und hatte dort Recht bekommen (Urteil vom 11. März 2020 - Aktenzeichen: 13 U 141/19). 

LG Dresden: Plattform haftet für unwirksame Nachrangklausel

Das LG Dresden urteilte, dass die verwendete Nachrangklausel in dem Investmentvertrag die Anleger benachteilige und die Klausel daher unwirksam sei: Da die Plattform ihre Vermögensanlage Privatanlegern angeboten habe, musste sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gestalten, dass auch juristisch und kaufmännisch nicht vorgebildete Kunden sie ohne besondere Erläuterung verstehen können. Diese müsse sich auch auf Klauseln, die ein Nachrangdarlehen beinhalten, erstrecken. Denn durch die Vertragsgestaltung gehen Crowd-Investoren, die ihre Investition über Seedmatch tätigen, ein deutlich höheres Risiko ein, ihr Geld zu verlieren. Der gesamte Vertrag sei daher unwirksam. OneCrowd Loans GmbH muss nach dem Urteil des LG Dresden 5.000 Euro Schadenersatz zahlen. 

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen ihre Rechte durch

Anleger, die ihre Investition über eine Crowd-Plattform wie Seedmatch/One Crowd Loans getätigt haben, haben aufgrund des Urteils gute Chancen, ihr Geld wiederzubekommen. Laut eigener Aussage nutzte Seedmatch „ausgereifte und standardisierte Verträge“, sodass auch viele weitere Verträge und den Nachrang betreffende Klauseln unwirksam sein können. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema