OLG Dresden: Sparkasse Leipzig muss Kunden 6.072,87 Euro gutschreiben

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Internet ist’s richtig nett – auf das Onlinebanking trifft das aber nicht immer zu. Das Internet ist besonders anfällig für Betrügereien, mit der Folge, dass Bankkunden tausende Euro verlieren können. Dass der Kunde den Verlust nicht allein tragen muss, stellte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in seinem Urteil vom 6. April 2023 klar (Aktenzeichen: 8 U 578/22). Die Sparkasse muss dem Kunden über 6.000 Euro erstatten.

Kunde wurde zum Phishing-Opfer

Der Kunde unterhielt ein Girokonto bei der Sparkasse Leipzig. Im Jahr 2016 schloss er dort auch einen Vertrag über die Nutzung des Online-Bankings ab. Im Dezember 2020 erhielt er eine fingierte E-Mail, die ihn vermeintlich auf die Website der Sparkasse Leipzig weiterleitete. Dort wurde er aufgefordert, eine simple Zahlenfolge (1,2,3,4,5) einzugeben. Der Kunde nahm an, es handle sich um einen Test seiner Bank. Er gab die Zahlenfolge ein.

Wenig später folgte der große Schock: Im Nachgang wurden 24.291,49 Euro vom Girokonto abgebucht. Der Mann wandte sich an seine Sparkasse und forderte diese zur Rückzahlung auf. Er habe schließlich gutgläubig gehandelt und daher auch keine Sorgfaltspflichten verletzt. Die Sparkasse verweigerte jede Erstattung unter dem Hinweis auf grob fahrlässiges Verhalten. Sodann ging es vor Gericht.

OLG: Kunde erhält Geld zurück

Das Gericht prüfte den Sachverhalt eingehend. Zwar gab es zu bedenken, dass der Kunde grob fahrlässig handelte, indem er auf die vermeintlich von der Sparkasse stammende E-Mail hereingefallen sei. Allerdings stellte es klar, dass auch erfahrenen Nutzern des Onlinebankings ein letzter Schutz vor dem Totalverlust bleiben müsse – und sprach dem Kläger immerhin einen Anspruch auf Wiedergutschrift in Höhe von 6.072,87 Euro zu.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Bei Phishing Ihr Geld zurückerhalten!

Wenn Sie als Nutzer des Onlinebankings durch Cyberbetrug (z.B. Phishing) Geld verloren haben, müssen Sie das nicht ohne weiteres abschreiben. Denn Ihnen können werthaltige Erstattungsansprüche gegen Ihre Bank oder Sparkasse zustehen, die wir für Sie geltend machen können. Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema