LG Düsseldorf: Zahnärzte-Versorgungswerk muss 25.000 Euro an Kundin zurückzahlen

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Das Landgericht Düsseldorf verurteilt das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen an Kreditnehmer.

Der aktuelle Fall

Durch einen freien Finanzvermittler hatte Frau M. aus Ratingen Darlehen von insgesamt 450.000 Euro vom Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) aufgenommen. Aufgrund des Verkaufs der Immobilie zahlte sie die Darlehen bereits im Jahr 2011 an das VZN zurück. Das VZN bat sie daraufhin – wie bei einer vorzeitigen Ablösung eines Kredits üblich – zur Kasse und stellte ihr Vorfälligkeitsentschädigungen von 25.470 Euro in Rechnung.

Drei Jahre später setzte Frau M. auf den „Widerrufsjoker“ und widerrief die Darlehen. Der Widerrufsjoker macht dies möglich, wenn aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Zugleich verlangte sie die Vorfälligkeitsentschädigungen zurück. Das VZN verweigerte die Rückzahlung. Daraufhin erhob die Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf Klage für Frau M. am Landgericht Düsseldorf.

Das Urteil

Das Gericht sah, wie mit der Klage gerügt, die Widerrufsbelehrung des VZN als fehlerhaft an. Deswegen habe Frau M. die Darlehensverträge aus den Jahren 2006 und 2007 noch widerrufen können. Das VZN wandte ein, die Ausübung des Widerrufsrechts sei rechtsmissbräuchlich – ohne Erfolg.

Laut Urteil vom 7. Mai 2016 (Aktenzeichen 8 O 179/15, nicht rechtskräftig) muss das VZN die gesamten Vorfälligkeitsentschädigungen zuzüglich Zinsen an Frau M. erstatten.

Die Folgen

Dazu sagt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Wolters von mzs Rechtsanwälte: Es handelt sich, soweit ersichtlich, um das erste Urteil gegen das VZN. Besonders erfreulich ist, dass auch in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Tendenz zu beobachten ist, das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen so anzuwenden, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Damit meine ich, dass das Widerrufsrecht grundsätzlich aus beliebigen Motiven ausgeübt werden kann. Der Kreditgeber, der eine fehlerhafte Belehrung erteilt, muss es insbesondere hinnehmen, dass der Darlehensnehmer das gesunkene Zinsniveau zum Anlass nimmt, den Darlehensvertrag zu widerrufen.“

Der Hintergrund

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) dient der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Zahnärzte. Um die Mittel dafür zu erwirtschaften, legt es die Beiträge seiner Mitglieder an. Unter anderem vergibt das VZN Hypothekendarlehen an Privatkunden für den Neubau oder Kauf von Immobilien.


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