LG Frankfurt: Schadensersatz für Verluste auf Tradingplattformen

  • 2 Minuten Lesezeit

Beschwerden geschädigter Kapitalanleger, die mit Internetgeschäften hohe Verluste erlitten haben, nehmen zu. Anbieter machen dabei auch vor Ländergrenzen nicht Halt. Einer Haftung können sich diese Online-Tradinghändler dennoch nicht immer entziehen. Mit Urteil vom 12. September 2017 hat das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-12 O 217/16) eine Internet-Tradingplattform mit Hauptsitz in London zur Auszahlung des Guthabens und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 54.250,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt.  

Der Fall: Tradingmethode mit hohem Risiko und hohen Verlusten 

Der verklagte Onlinebroker war auf den Handel mit sogenannten binären Optionen spezialisiert – das sind Geschäfte, bei denen sich die Vertragsparteien auf ein Ereignis mit festgelegtem Datum einigen, beispielsweise steigende Aktienkurse. Tritt dieses Ereignis ein, erhält der Anleger einen vorher definierten Betrag, tritt es nicht ein, verliert er das Geld.  

Im vorliegenden Fall hat der Kläger anfänglich 69.000,00 Euro für Geschäfte dieser Art eingezahlt, später weitere 50.000,00 Euro. Als der Kläger die Auszahlung eines Teils des Geldes verlangte, wurde seine Anfrage ignoriert: Stattdessen wurden ihm stetig weitere Anlagevorschläge mit sehr hohem Volumen vorgeschlagen, die jedoch fast ausschließlich mit einem Totalverlust endeten. Der Kläger fühlte sich nicht ausreichend über die Risiken informiert und verlangte daher Rückzahlung und Schadensersatz. 

Die erfreuliche Entscheidung: Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflichten 

Das Landgericht folgte der Argumentation des Anlegers.   

Über das Geschäft mit binären Optionen sei er nicht ausreichend sorgfältig aufgeklärt worden und er hätte sich auf die Expertise der Mitarbeiter verlassen müssen, die vermehrt zu Transaktionen mit hohem Volumen aufforderten. Das beklagte Unternehmen habe dabei zahlreiche Aufklärungspflichten verletzt; der Anleger sei weder darüber aufgeklärt worden, wer der konkrete Wettpartner des Anlegers sei, auf welcher Grundlage der Erfolg bzw. Misserfolg der binären Optionen entstanden seien, noch wie die Geschäfte der Plattform tatsächlich funktionierten.  Zu einer Aufklärung sei der Vertragspartner aber verpflichtet, um etwaige Informationsgefälle auszugleichen. Die Aufklärungspflichten seien umso intensiver je risikoreicher das Geschäft sei. Es müsse nicht nur auf die Risiken hingewiesen, sondern vor allem auch die Geschäfte transparent dargestellt werden. Dies alles sei hier versäumt worden. 

Das Gericht verurteilte die Onlineplattform zur Zahlung von insgesamt 54.250,00 Euro. 

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei Verlusten mit Tradingplattformen

Das Online-Trading hat Konjunktur. Im Angebot sind neben dem Geschäft mit binären Optionen sogenannte Forex- und CFD-Geschäfte, bei denen auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe oder Kryptowährungen spekuliert wird. Haben auch Sie Ihr Geld in Anlagen auf Internetplattformen investiert und fürchten, Ihr Kapital zu verlieren bzw. haben dieses bereits verloren, wenden Sie sich gerne an uns. Sie erreichen uns:  

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für einen Videochat.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.  Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.

Um uns kennenzulernen, besuchen Sie unsere Internetseite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema