LG Hamburg spricht Autor des Lindenberg-Musicals “Hinterm Horizont” Thomas Brussig 5 Mio. EUR Nachvergütung zu!
- 3 Minuten Lesezeit
Voller Erfolg für unseren Mandanten!
Das LG Hamburg hat dem Autor des Librettos des Udo Lindenberg-Musicals “Hinterm Horizont”, unserem Mandanten Thomas Brussig, eine Nachvergütung nach § 32a UrhG (sog. Fairness-Ausgleich) in der vollen, von uns beantragten Höhe von 5 Mio. EUR gegen die Stage Entertainment zugesprochen!
Nach etwas mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Hamburg unserem Mandanten, dem Autor des Librettos des von der Stage Entertainment aufgeführten Udo Lindenberg-Musicals “Hinterm Horizont” gemäß § 32a Abs. 2 UrhG (sog. Bestseller-Paragraf) den von uns geforderten Fairness-Ausgleich in voller Höhe zugesprochen, insg. über 5 Millionen EUR zzgl. Zinsen!
Das ist wohl der höchste Betrag, der je einem einzelnen Urheber für ein einzelnes Werk (Hier: dem Libretto des Musicals) nach § 32a UrhG zugesprochen wurde.
Große Bedeutung für Urheber_innen und Kreative
Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen und die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, lässt sich schon jetzt sagen: Ein voller Erfolg nicht nur für unseren Mandanten, sondern für alle Autoren, die im Bereich Theater, Musical etc. tätig sind!
Das Urteil ist eine der wenigen streitigen Entscheidungen zur konkreten Berechnung von Vergütungs- und Nachvergütungsansprüchen nach §§ 32, 32a UrhG. Die Entscheidung wird weitreichende Bedeutung auch im Filmbereich haben, z.B. für Drehbuchautoren und Drehbuchautorinnen, Kameramännern und -frauen, Regisseuren und Regisseurinnen, und anderen Filmschaffenden, die in urheberrechtlich relevanter Weise zu einem Film oder eine TV-Serie beitragen.
Vy – Rechtsanwälte
Wir sind eine "Führende Kanzlei für Urheberrechtliche Streitigkeiten" (The Legal 500 Deutschland/EMEA 2022, 2023, 2024) und gehören zu "Deutschlands Besten Anwälte" und "Deutschlands Besten Kanzleien" für Intellectual Property / Gewerblichen Rechtsschutz (Handelsblatt/Best Lawyers 2022, 2023, 2024)!
Unsere Leistungen im Urheberrecht
Als erfahrene Rechtsanwälte für Urheberrecht und Medienrecht bieten wir seit fast 20 Jahren u.a. folgende Leistungen im Urhberrecht an:
- Verhandlungen und Durchsetzung angemessener Vergütungen (§§ 32, 32a UrhG, Fairnessausgleich/Bestsellerparagraf) und Schadensersatzansprüchen, z.B. für Kommunikations- und Werbeagenturen; Schriftsteller, Drehbuchautoren, Theater- und Musical-Autoren und Journalisten; Industrie- und Produktdesigner; Fotografen und Kommunikationsdesigner; Video-/Film-Produzenten
- Führung von Musterverfahren auf angemessene Vergütung und Nachvergütung / Fairness-Ausgleich gegen private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender, Theater- und Musical-Veranstalter und andere Große-Verwerter
- Rechteklärung und Lizenzierung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten z.B. für Werbekampagnen und Unternehmenskommunikation, Multimediaprojekte, Filmprojekte, Softwarentwicklung; Verhandlung und Erstellung von Lizenzverträge/ Nutzungsverträge
- Verhandlung und Erstellung urheberrechtlicher Werk- und Lizenzverträge und Aufträge, z.B. in den Bereichen IT/Softwareentwicklung, Film/Video, Fotografie und Design
- Prüfung von Urheberrechten und Gutachten zu Spezialfragen des Urheberrechts, z.B. betreffend die Nutzung vorbestehender Werke als freie Bearbeitung oder "anlehnende Nutzung" (Zitat, Parodie, Karikatur oder Pastiche) und betreffend generative K.I.Verhandlung und Erstellung von Produktions- und Lizenzverträgen für Hersteller/Produzenten u.a. in den Bereichen Hörspiel, Film/TV, Video, Musik, Fotografie, Social-Media, Software/IT/Games, Werbung und Kommunikation
- Umfassende Beratung und Vertretung von Werbeagenturen, Sozial-Media-Agenturen und von einigen der reichweitenstärksten Influencer im deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Urheberrechts und Markenrechts, des Wettbewerbsrecht (Marketing, Kommunikation), Regulierungsfragen, u.a.m.
- Umfassende Verteidigung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten wie Markenrechten und Designs (Marktbeobachtung, Abmahnung, einstweilige Verfügungen und Klagen auf Beseitigung und Unterlassung, Schadensersatz), ggf. Einrichtung von Grenzbeschlagnahmen z.B. bei des Grauimporten und Parallelimporten und Counterfeits/Produktpiraterie
- u.a.m.
Artikel teilen: