LG Köln: Anbieter von Online-Casino und Sportwetten muss 63.000 Euro zurückzahlen

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Casino, Roulette, oder doch lieber Sportwetten? Im Internet kann auf alles gesetzt werden. Spieler gehen oftmals mit horrenden Summen all in und verlieren diese an die Internetanbieter. Nun muss ein Sportwettenanbieter mehr als 60.000 Euro an einen Spieler zurückzahlen, wie das Landgericht (LG) Köln am 30. März 2023 entschied (Aktenzeichen: 36 O 290/20). Die Urteilsliste wird immer länger.

Spieler nutzte Online-Angebote mehrere Jahre

Der Betreiber unterhielt zwei Internetseiten, über die öffentliches Glücksspiel angeboten wurde. Möglich waren dort unter anderem Spiele wie Casino, Roulette, Black Jack und Slots. Über die Seiten konnten auch Sportwetten abgeschlossen werden. 

Der Spieler nutzte das Online-Angebot von 2017 bis Anfang 2020. Wie viele andere Nutzer ging er davon aus, dass das Spielen im Internet legal sei. Insgesamt verspielte er 63.261,97 Euro, davon verlor er rund ein Drittel im Rahmen der Sportwetten. Später zweifelte er aber an der Legalität und verlangte sämtliche Einsätze vom Betreiber zurück – ohne Erfolg. Der Spieler akzeptierte das nicht und reichte Klage ein.

LG Köln: Auch Sportwetten im Internet illegal

Das Landgericht Köln untersuchte den Fall und verhalf dem Spieler zu seinem Einsatz. Die AGB-Klausel im Vertrag, nach der nur ausländisches Recht anwendbar sei, verwarf das Gericht als unzulässig. Schon der Vertrag mit dem Glücksspielbetreiber ist nicht wirksam, weil er gegen den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstieß, der das Glücksspiel im Internet verbot. Auch Sportwetten sind von diesem Verbot umfasst. Der Betreiber muss dem Spieler nunmehr 63.261,97 Euro nebst Zinsen zurückzahlen.

JACKWERTH Rechtsanwälte gehen gegen Online-Anbieter vor

Wenn Sie Ihren Einsatz im Online-Glücksspiel oder bei Sportwetten verloren haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir haben bereits Einsätze zurückgeholt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Ansprüche verjähren können und dann nicht mehr eingefordert werden können!

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