LG Köln: Einer Auskunftsbeschlüss zu den aktuellen Streaming-Abmahnungen der The Archive AG / RedTube.com

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LG Köln, Beschluss vom 12.08.2013, Az. 226 O 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 3 Nr. 30 TKG

Das LG Köln hat mit diesem Beschluss einer Rechteinhaberin Auskunft über Namen und Anschriften von Filesharern des Werks "Amanda's Secrets" erteilt. Beachtlicherweise spricht der Beschluss von Tauschbörsen und nicht Streaming-Angebot(en). Entweder handelt es sich um ein grundlegendes Fehlverständnis des Gerichts von der Funktionalität von P2P-Netzwerken (Tauschbörsen) auf der einen Seite und Streaming-Technologie auf der anderen Seite oder es handelt sich schlicht um eine fälschliche Begriffsverwendung durch die Verwendung älterer Textbausteine. Den vollen Text des Beschlusses finden Sie, über kostenlos zugänglichen 4.500 Entscheidungen zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Markenrecht und anderen Rechtsgebieten des IT/IP-Rechts auf unserer Kanzleiseite.


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