2023: Abmahnung Van Cleef & Arpels S.A. durch Norton Rose Fullbright LLP / Alhambra

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was ist passiert?
Wenn Sie meinen Rechtstipp lesen, dürften Sie selbst eine Abmahnung der Van Cleef & Arpels S.A. erhalten haben, höchstwahrscheinlich durch die Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte (dort: RA Daniel Marschollek).

In dem mir vorliegenden Fall soll ein Händler in seinem Onlineshop Ketten, Armbänder und Ohrhänger im Stile der "Alhambra"-Kollektion von Van Cleef & Arpels (Motiventwurf: Micheline Roussier) angeboten haben, an dem die Van Cleef & Arpels S.A. urheberrechtlichen und markenrechtlichen Schutz reklamiert.

In der Abmahnung wird auf die Inhaberschaft an der Unionsmarke UM009166497 und u.a. eine Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.01.2018, Az. 2a O 310/17) verwiesen. Im Übrigen wird ein Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 4 Nr. 3 lit a, b UWG reklamiert.

Beweismittel liegen Grund eines Testkaufs vor.

2. Was wird gefordert?
Der Abgemahnte soll es künftig bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 5.100 Euro unterlassen, Schmuckwaren, die sinngemäß das Motiv der Alhambra-Kollektion aufweisen (es werden Bilder des verfahrensgegenständlichen Shopangebots eingeblendet) gestaltet sind, in der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr einzuführen, anzubieten, feilzuhalten und/oder zu vertreiben und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Waren nicht nachweislich durch die Firma Van Cleef & Arpels SA oder mit ihrer Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

Weiter wird gefordert, über den Umfang der Verwendung umfassend Rechnung zu legen bzw. Auskunft zu erteilen.

Für noch vorhandene Ware soll die Bereitschaft erklärt werden, diese zum Zwecke der Vernichtung an die von Van Cleef & Arpels S.A. beauftragten Rechtsanwälten herauszugeben, ohne dass ein Entschädigungsanspruch besteht.

Der abgemahnte Händler soll sich verpflichten, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.247,90 EUR sowie die Kosten der Beweissicherung zu erstatten.

3. Was sollen Sie jetzt tun?
Rufen Sie bei mir an. Je früher Sie anrufen, desto größer ist das Zeitfenster, das Ihnen zur Verfügung steht, um mit mir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie zu entwerfen. Ist die gesetzte  Frist bereits abgelaufen, weil Sie z.B. in den Ferien waren, macht es gleichwohl Sinn, mich zu kontaktieren. In den meisten Fällen kann Ihnen nämlich auch in diesem Fall noch helfen.

Ich bin für Sie bundesweit tätig. Sie müssen bei mir nicht persönlich vorstellig werden. Sie können mir Ihre Unterlagen auch einfach per E-Mail oder notfalls per Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zuschicken. 

4. Was sollten Sie jetzt nicht tun?
Der größte Fehler wäre allerdings, jetzt überhaupt nichts zu tun und das Abmahnschreiben zu ignorieren. Noch haben Sie die Möglichkeit, die empfindlichen Folgen eines Rechtsverstoßes abzumildern. Hat ein Gerichtsverfahrens erst einmal begonnen, werden die Gesamtkosten des Verfahrens für Sie bedeutend höher.

Geben Sie jetzt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, insbesondere keine, in welcher Sie eine Vertragsstrafe von 5.001 EUR versprechen. Lassen Sie sich vielmehr über die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zunächst aufklären!

Selbst wenn die Van Cleef & Arpels S.A. einen Rechnungslegungsanspruch / Auskunftsanspruch gegen Sie besitzt, sollten Sie vor Inanspruchnahme fachanwaltlicher Beratung keine Auskunft erteilen.

Überweisen Sie erst einmal keinen Schadensersatz und zunächst auch keine Rechtsanwaltskosten. Auch hier ist jeweils zu prüfen, ob geforderte Summen berechtigt sind.

5. Warum Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?
Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Hierzu gehören auch das Markenrecht, ebenso Bezüge zum Urheberrecht. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich bin zudem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, was Ihnen dienlich ist, wenn Ihr Rechtsverstoß bei Amazon, eBay oder in einem Onlineshop stattgefunden hat. Zudem habe ich im Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Ich habe über 18 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und habe einige Abmahnungen von der Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP bearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


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