2023: Abmahnung der Volkswagen AG? Durch Lubberger Lehment?

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Ich wußte das nicht!

VW-Motive stehen bei der Herstellung von Merchandising-Produkten hoch im Kurs. Vielen Händlern derartiger Produkte ist jedoch nicht bewusst, dass die Karosserieform eines VW Käfers oder eines VW Bulli für die Volkswagen AG rechtlich geschützt ist und nicht ohne Weiteres zur Beflockung eines T-Shirts zur Vervollständigung eines Surfer-Motivs verwendet werden dürfen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der VW Bulli ohne das charakteristische VW-Symbol bestehend aus einem "V" und einem "W" in einem Kreis abgebildet wird. Ohne Weiteres bedeutet "ohne Lizenzvertrag" mit der Volkswagen AG. Wird gegen die Markenrechte von Volkswagen verstoßen, geht die Volkswagen AG hiergegen vor, in vielen Fällen durch die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte. Beachten Sie aber, dass eine gleichermaßen erstzunehmende Abmahnung auch aus dem Hause Volkswagen selbst stammen darf, z.B. aus der Rechtsabteilung.

Wenn Sie kürzlich ebenfalls eine Abmahnung von Volkswagen erhalten haben, sollten Sie die folgenden Hinweise lesen und mich kurz kontaktieren. Die Folgekosten einer unprofessionellen Selbstbearbeitung, um sich den eigenen Rechtsanwalt zu ersparen, sind empfindlich.

2. Was ist zu tun?

Auch wenn es wie ein auf der Hand liegendes Verkaufsargument klingt: Sie sollten in keinem Fall etwas tun, ohne zuvor mit mir gesprochen zu haben.

Rufen Sie bei mir an, damit wir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwerfen können. Ich bin bundesweit und sogar, wenn es erforderlich ist, international für Sie tätig. Bei Angelegenheiten, die ausschließlich das Ausland betreffen (z.B. EU, dort z.B. Frankreich, oder Nicht-EU, z.B. Großbritannien) kann ich Ihnen in den meisten Fällen und nur soweit tatsächlich erforderlich einen geeigneten Spezialisten vor Ort vermitteln.

Sie können mir Ihre Unterlagen gerne per E-Mail oder Post übersenden; meine Kontaktdaten finden rechts. Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und habe in über 15 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Volkswagen. Lassen Sie sich von einem Spezialisten helfen!

3. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert für die Volkswagen AG regelmäßig neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung in der Regel eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine vorbestimmte Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert werden kann.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden üblicherweise nach einem sechsstelligen Gegenstandswert berechnet. Bei einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 EUR und 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen die Rechtsanwaltsgebühren bei einer  dann (Stand 2021) 2.518,10 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was Sie tun sollen?

a. Überlassen Sie die Kommunikation mit Volkswagen oder Lubberger Lehment einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz! Bis dahin:
b. Geben Sie bitte weder mündlich noch schriftlich eine Erklärung ab.
c. Erteilen Sie bitte keine Auskunft und übersenden Sie keine Rechnungen.
d. Zahlen Sie bitte weder Rechtsanwaltskosten noch Schadensersatz.
e. Versuchen Sie bitte nicht, die Angelegenheit auszusitzen!


Rufen Sie mich als Spezialisten gleich an; es lohnt sich, und zwar auch dann, wenn ich Sie Geld koste!

 5. Warum ich?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe fast 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, auch mit Abmahnungen von der Kanzlei Lubberger Lehment und habe Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet.  Die Verfahren mit Volkswagen gehörten allerdings nicht dazu; hier konnten erfreuliche Ergebnisse außergerichtlich erzielt werden. Selbstverständlich sichere ich auch Ihren Onlineshop ab oder helfe Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Lassen Sie sich erfolgreich vertreten!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)



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