LG Leipzig: Vermögensberater muss 22.760,66 Euro zahlen und Daten offenlegen

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Wer möchte das nicht - ein Angebot, bei dem sich das Vermögen ganz von allein vermehrt. Dass es sich dabei oft um heiße Luft handelt, zeigt ein aktueller Fall. Das Landgericht (LG) Leipzig half jetzt einer Kundin und verurteilte einen Vermögensberater am 27. September 2023 zu einer Zahlung von insgesamt 22.760,66 Euro (Aktenzeichen: 04 O 2943/22). Das Besondere: Er muss zusätzlich die gesamten Daten seiner Kundin offenlegen.  

Vermögensberater bot Hilfe bei Aktiengeschäften an

Die geschädigte Kundin lernte den Vermögensberater und Versicherungsmakler im Jahr 2019 über eine gemeinsame Freundin kennen. Der Mann bot ihr an, ihre Konten und insbesondere auch Aktiengeschäfte zu verwalten und zu administrieren. Hierbei wollte er einen möglichst hohen Gewinn für sie erwirtschaften. Die Frau ließ sich darauf ein und gewährte dem Vermögensberater Zugang zu ihren Konten. In der Zeit danach erfolgten Aktienkäufe und -verkäufe in erheblichem Umfang.

Verwalter missbrauchte Kontozugang

Zusätzlich zu den hiesigen Geschäften verwendete der Vermögensverwalter den Zugang für eigene Transaktionen. Der Verwalter tat dies unter anderem deshalb, weil er auf seinem eigenen Konto Pfändungen befürchtete. Dies hatte die Kontoinhaberin jedoch zu keinem Zeitpunkt gestattet. Die Geschädigte forderte nunmehr vor Gericht die Auskunft über personenbezogene Daten sowie die geschäftlichen Transaktionen, die der Verwalter ausgeführt hatte. Außerdem forderte sie Schadensersatz in Höhe von mehr als 20.000 Euro. Der Vermögensverwalter hingegen wollte nicht zahlen, da er die Geschäfte für die Frau aus freundschaftlicher Verbundenheit getätigt haben wollte.

LG: Verwalter muss Einsicht in Dokumente gewähren und Schadensersatz zahlen

Das Gericht ließ die geschädigte Kontoinhaberin nicht im Stich. Es stellte fest, dass der Vermögensberater die Kontodaten der Klientin erheblich missbraucht habe, um eigene Vermögensinteressen zu verfolgen. Der Berater muss daher jetzt 21.008,86 Euro an die Geschädigte zahlen und zudem eine detaillierte Datenauskunft über die personenbezogenen Daten der Klägerin erteilen. Außerdem muss er die Anwaltskosten von 1.751,80 Euro tragen.

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Vermögensberatung birgt besondere Risiken. Kunden geben die Befugnis, über ihr Kapital zu verfügen, an eine Bank oder einen externen Berater ab. Daher empfehlen wir bei dem Verdacht von Unregelmäßigkeiten, insbesondere auch bei dem Vorenthalten von Informationen, schnell zu reagieren und Experten einzuschalten. Gerne prüfen wir etwaige Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

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