LG Mönchengladbach: Online-Casino muss Spieleinsatz zurückzahlen

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Das Geschäft mit dem Glücksspiel floriert. Die Anonymität im digitalen Raum lockt viele Verbraucher und verursacht hohe Schäden. Das Landgericht Mönchengladbach (LG) verkündete am 3. Dezember 2021 ein Urteil, das Hoffnung macht: Der Glücksspielanbieter Gamebookers Limited aus Malta wurde zu einer Rückzahlung von rund 99.000 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 2 O 54/21). 

Glücksspiel aus Malta

Malta ist eine bekannte Urlaubsinsel. Um Urlaub ging es dem Kläger, ein Beamter aus Nordrhein-Westfalen, allerdings nicht als er von 2015 an intensiv an den Glücksspielen auf den Online-Plattformen „betandwin.com“, „bwin.com“ und „premium.com“ teilnahm.  Die Betreiberin dieser Webseiten, Gamebookers Ltd., hat ihren Sitz auf Malta. Sie bietet ihre Online-Games weit über ihren Sitz hinaus an, darunter auch in Deutschland. Über eine Glücksspiellizenz in Deutschland verfügte sie nicht. Da das Online-Glücksspiel bis Ende 2021 in Deutschland fast vollständig verboten war, wandte die Anbieterin einen Trick an: Sie bot ihre Spiele auf deutscher Sprache an und schaltete überregionale Werbung. Gleichzeitig erklärte sie das Glücksspiel in Ländern, in denen es illegal war, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen für verboten. Zuletzt in 2018 verspielte der inzwischen suizidgefährdete Kläger in zwölf Monaten einen Betrag von rund 99.000 Euro. Er reichte Klage ein.

LG Mönchengladbach: Spielerschutz hat Vorrang

Das Gericht ließ diese Praxis nicht durchgehen. Da das Anbieten der Online-Glücksspiele verboten war, waren die geschlossenen Verträge zwischen dem Spieler und der Anbieterin nichtig. Der Spielerschutz habe Vorrang und die Gesellschaft sei verpflichtet, dem Spieler die verlorenen rund 99.000 Euro zu erstatten.

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