LG München I: Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV nichts für die sichere Altersvorsorge

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Die Primus Concept Finanz- & Unternehmensberatungs AG muss laut einem Urteil des Landgerichts München I vom 21.08.2015 einen Mandanten der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entschädigen. Der Anleger hatte sich im September 2005 auf Empfehlung der Primus Concept an einem geschlossenen Medienfonds beteiligt.

Medienfonds für sichere Altersvorsorge ungeeignet

Entscheidend war für das Gericht, dass der Berater die Anlage als sichere Möglichkeit zur Altersvorsorge offeriert hat. Dieses hatte der als Zeuge vernommene Berater ausdrücklich bestätigt. Für diesen Zweck war die Medienfondsbeteiligung aufgrund ihres spekulativen Charakters jedoch nicht geeignet. Hieraus hätte der Anleger daher deutlich hingewiesen werden müssen, was aber nicht passiert ist

Primus Concept muss Anleger entschädigen

Unterm Strich hat das Landgericht die Primus Concept zum Ersatz des wirtschaftlichen Schadens und zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt. Im Gegenzug muss Anleger lediglich seine Medienfondsbeteiligung an die Primus Concept übertragen.

Unser Rechtstipp:

Das Urteil macht deutlich, dass sich gerade sog. freie Anlageberater mit ihren Beratungspflichten solchen Anlageprodukten häufig schwertun. Geschlossene Fonds sind schließlich hochkomplexe Gebilde, deren besonderen Risiken mitunter nicht einmal der Anlageberater selbst durchschaut. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfiehlt daher ebenfalls betroffenen Anleger, fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.


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