LG Münster: Spieler soll verlorenes Geld zurückbekommen

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit dem Landgericht (LG) Münster hat sich ein weiteres Mal ein Gericht auf die Seite der Spieler geschlagen. Mit Hinweisbeschluss vom 17. August 2022 bestätigte die Instanz das Urteil des Amtsgericht (AG) Münster, das dem Onlineglückspieler seinen kompletten Einsatz von fast 5.000 Euro zugesprochen hatte.

Spieler verlor 5.000 Euro in Glückspielhölle

Der zu entscheidende Sachverhalt dreht sich um einen Mann aus Nordrhein-Westfalen, der Spielautomaten in einer digitalen Glückspielhölle nutze. Über den Zeitraum von Mai bis Oktober 2019 verlor er seinen kompletten Spieleinsatz in Höhe von etwa 5.000 Euro. Was er jedoch nicht wusste war, dass der Anbieter dieses Geschäft erst gar nicht in Deutschland hätte anbieten dürfen.

LG Münster: Rückforderungsanspruch besteht

Das Gericht bestätigte in erster Instanz die verbraucherfreundliche Rechtsprechung. Der geschlossene Vertrag verstoße gegen den damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und war auf dieser Basis nichtig. Dadurch, dass der Anbieter keinerlei deutsche Lizenz vorweisen konnte, entschied das Gericht auf Rückzahlung der gesamten verlorenen Spielsumme.

Onlineglückspielfirmen häufig ohne Lizenz

Die meisten der Onlineglückspielanbieter haben ihren Firmensitz auf Malta. Dies hat einen einfachen Grund: Eine maltesische Glückspiellizenz ist sehr simpel und unkompliziert zu bekommen und unterliegt fast keiner staatlichen Aufsicht. Da die Bevölkerungszahl von Malta mit der von Hannover vergleichbar ist, etwa 500.000 Einwohner, schalten die Unternehmen ihre Werbung in anderen europäischen Ländern und übersetzen ihre Internetseiten in die jeweiligen Landessprachen.

JACKWERTH Rechtsanwälte sind Ihre Expertinnen

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie, damit auch Sie von der aktuellen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren können.

Sie erreichen uns:


• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Nutzen Sie auch gerne unser  Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet. 





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema