LG Siegen: Wenn Gold nicht glänzt - 50.000 Euro Schadensersatz

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Immer wieder berichten JACKWERTH Rechtsanwälte von Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Edelmetall Gold stehen und gescheitert sind, zuletzt über den Anlageskandal PIM Gold. Das Landgericht Siegen hat mit Urteil vom 08. März 2019 eine Anlageberaterin verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 50.000,00 Euro nebst Zinsen an die von ihr beratenen Anleger zu zahlen.

Der Fall

Die Beraterin war Finanzfachwirtin und Finanzberaterin und Unternehmensberaterin. Auf ihrer Internetseite warb sie ihre Kunden mit Aussagen wie „Wer Gold hat, hat immer Geld“ und „Sachwert schlägt Vermögenswert“. Sich selbst bezeichnete sie als Goldexpertin aus Leidenschaft. Aus dieser Leidenschaft heraus beriet sie die Kläger über das Angebot einer Einmalanlage. Die Anlagesumme sollte durch physisches Gold abgesichert sein. Sie versprach also eine „risiko- und spekulationsfreie Geldanlage“. Nach der vereinbarten Laufzeit wollten die Anleger die zugesagte verzinste Auszahlung haben. Diese blieb jedoch aus. Die Kläger nahmen die Beraterin in Anspruch und das zurecht, wie das Landgericht in Siegen urteilte. Anders als versprochen war der abgeschlossene Vertrag nicht in Gold abgesichert. Bei der Anlage handelte es sich bloß um ein festverzinsliches Einlagengeschäft ohne Sicherheit und damit nicht um ein echtes Goldprodukt.

Gold als Anlage

Der Rohstoff Gold gilt bei vielen Anlegern als sichere Geldanlage. Mit ihm wird kräftig geworben. Eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt, dass vier von zehn Anleger bereits in Gold investiert haben, oder sich das jedenfalls vorstellen könnten. Eine Investition in Gold ist in verschiedenen Formen möglich. Neben dem Direkterwerb von Gold gibt es die Möglichkeit, lediglich einen Anspruch auf die Lieferung von Gold zu erwerben, Zertifikaten ohne oder mit Lieferanspruch zu besitzen und sog. Goldkonten zu besparen. Am beliebtesten ist derzeit die Investition in physisches Gold, welches sich die Anleger in den Safe oder das Schließfach legen können. 51 Prozent der Befragten war allerdings nicht bewusst, dass bei der Investition in physisches Gold neben den Erwerbskosten noch weitere Kosten anfallen, wie zum Beispiel die Kosten für die Verwahrung. Auch der gewinnbringende Verkauf des Edelmetalls ist keinesfalls sichergestellt, da der Goldpreis schwankt.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir helfen!

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