LG Stuttgart verurteilt Daimler AG am 04.03.2020 zu Schadensersatz

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Das Landgericht Stuttgart hat am 04.03.2020 (Az: 16 O 205/19) die Daimler AG erneut zu Schadensersatz verurteilt. Nach dem Urteil erhält der Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes V220 BT Avantgarde Ed. nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe seines Fahrzeugs zurück.

Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor OM 651 ausgestattet, welches der Schadstoffklasse „Euro 6“ zugeordnet ist.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Daimler AG den Mercedes-Besitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs stellt eine konkludente Täuschung dar.

Was ist eine Abschalteinrichtung?

Eine Abschalteinrichtung ist nach der Legaldefinition des Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emmissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird (Urteil LG Stuttgart vom 04.03.2020).

Wie steht der Bundesgerichtshof zur Abgasproblematik bei Daimler?

Der Bundesgerichtshof hatte bereits in einem Beschluss am 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) gerügt, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat.

Die Anzahl der Gerichte, die Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Verbraucher verurteilen, wird nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen nun erheblich ansteigen.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Steffgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist seit Jahren mit mehreren hundert Fällen des Abgasskandals persönlich befasst. Er kennt die örtliche Rechtsprechung vieler Gerichte in Bayern und Baden-Württemberg in Daimler-Fällen persönlich. Eine kostenfreie Erstberatung per Telefon oder online wird angeboten.



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