Lieferverzug beim Autokauf - Welche Rechte Sie als Verbraucher haben

  • 2 Minuten Lesezeit

Beim Kauf eines Neuwagens vereinbaren Autohändler meistens nur einen unverbindlichen Liefertermin. Wird dieser um mehrere Wochen oder sogar Monate verschoben, fragen sich viele Verbraucher, welche Rechte sie in einem solchen Fall haben und worauf sie dabei achten müssen. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die rechtlichen Möglichkeiten im Falle von Lieferverzögerungen beim Autokauf und welche Stolperfallen Sie dabei kennen müssen.

Sind Lieferverzögerungen hinzunehmen?

Autohändler dürfen den Liefertermin bei neu konfigurierten Fahrzeugen um bis zu sechs Wochen hinauszögern. Dies regeln die sogenannten Neuwagenverkaufsbedingungen (kurz: NWVB), die von den meisten Autohändlern verwendet werden. Bei coronabedingten Verzögerungen darf der Händler sogar vier Monate später liefern. Auch dies ist in den meisten Verkaufsbedingungen für Neuwagen so geregelt. Wenn der Liefertermin verstrichen ist oder Sie eine Mitteilung über die Lieferverzögerung vom Händler erhalten, dann warten Sie zumindest sechs Wochen ab. Sollte das Fahrzeug dann noch immer nicht geliefert worden sein, müssen Sie dem Händler zunächst eine Mahnung schreiben. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollte die Mahnung am besten schriftlich per Einschreiben oder E-Mail erfolgen. In dem Mahnschreiben müssen Sie eine angemessene Nachfrist für die Lieferung setzen. In der Regel ist eine Nachfrist von zwei Wochen ausreichend. 

Wann Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können

Liefert der Händler trotz der Mahnung immer noch nicht und ist die gesetzte Nachfrist ebenfalls erfolglos verstrichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ersatzfähige Schäden entstehen dann, wenn zum Beispiel Kosten für den Kauf eines teureren Fahrzeuges entstehen oder der Händler Ihnen einen Rabatt für den Neuwagen versprochen hatte. Auch Schäden aufgrund des Verzuges können Sie sich ggf. ersetzen lassen. Typische Verzugsschäden sind zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen infolge der anhaltenden Lieferverzögerung.

Sie sind betroffen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung

Wenn auch Sie Probleme beim Autokauf infolge von Lieferverzögerungen haben und sich fragen, welche Rechte Ihnen zustehen und was Sie bei deren Geltendmachung beachten müssen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie individuell und unkompliziert zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katja Werner

Beiträge zum Thema