Linkabbieger haftet, wenn er gegen die Rückschaupflicht verstößt - OLG München vom 06.10.2021

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Überholt ein Verkehrsteilnehmer ein anderes Fahrzeug, muss er dies gemäß § 5 StVO auf der linken Seite mit erheblich höherer Geschwindigkeit und unter Beachtung des Gegenverkehrs durchführen. 

Grundsätzlich trifft den Überholenden eine erhebliche Betriebsgefahr. Was ist jedoch der Fall, wenn der Überholte plötzlich ohne erkennbare Zeichen nach links ausschert ? 

Dieser Fall war Gegenstand eines vom Oberlandesgericht München am 06.10.2021 entschiedenen Falls. Dere Überholende fuhr aufgrund des unangekündigten Abbiegevorgangs eines Traktors gegen einen Baum.

Verstößt ein Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen in schwerwiegender Weise gegen seine Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 StVO und kommt es allein deshalb mit einem überholenden Fahrzeug zu einem Unfall, so begründet dies seine volle Haftung für die Unfallfolgen (OLG München vom 06.10.2021,Az: 10 U 1012/19). Die Betriebsgefahr des verunfallten Fahrzeugs tritt demzufolge hinter dem Verschulden des Unfallverursachers vollständig zurück.

Das Landgericht München I hatte die Klage in der Voristanz zurückgewiesen. 

Nach der erfolgreichen Berufung vor dem Oberlandesgericht München habe das Sachverständigengutachten ergeben, dass der Beklagte gegen seine beim Abbiegen gemäß § 9 Abs. 1 StVO zu beachtenden Pflichten verstoßen habe. Demzufolge hätte der Beklagte das Klägerfahrzeug sehen müssen, wenn er seiner Rückschaupflicht nachgekommen wäre.  

Der Verfasser des Berichts, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, ist Vertragsanwalt der GTÜ in Augsburg und Stuttgart. 

Der Fall zeigt nach dessen Einschätzung, wie wichtig es ist, dass sich Unfallgeschädigte an eine im Verkehrsunfallrecht spezialierte Kanzlei wenden, um dort die Rechtslage prüfen zu lassen. Der nach § 9 StVO gebotene, unterbliebene Schulterblick ist eine Hauptursache für  Unfälle zwischen überholenden Kfz-Führern und Linksabbiegern.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist im Bereich von Unfallabwicklung, Fahrerlaubnis, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. 

Foto(s): Fotolia_101320230_M.jpg

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