Liquidation von Polymetal Aktien: erfolgte ein rechtswidriger Zwangsverkauf?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Polymetal PLC verlegt aktuell den Unternehmenssitz von Jersey/ Großbritannien nach Astana/Kasachstan. Anschließend soll das Unternehmen in einen russischen und einen kasachischen Teil aufgespalten werden. Das Listing des Unternehmens an der London Stock Exchange wurde zum 01.08.2023 aufgegeben. Für Inhaber von Polymetal Aktien verblieben nur zwei Optionen:

  • Entweder einen Antrag auf Übertrag der Aktien zu einem Broker mit Zugang zur kasachischen Börse (AIX) zu stellen

oder


  • Den physischen Erhalt der Aktien zu beantragen, wobei die Wertpapiere fortan per physischer Sammelurkunde durch die Depotbank/den Broker gehalten werden. Eine Aushändigung von Einzelurkunden ist regelmäßig nicht möglich.

In den letzten Tagen gab es in unserer Kanzlei nun vermehrt Anfragen von Anlegern, deren Aktien durch ihren Broker eigenmächtig an der London Stock Exchange regelrecht verramscht wurden. In den Depotmitteilungen fand sich dann meistens die unerwartete Nachricht, dass eine Liquidation stattgefunden habe und die Position zu einem Kurspreis pro Aktie, der deutlich unter dem aktuellen als auch wieder zu erwartenden Kurs liegt (z.B. nur 156 GBX/Aktie) geschlossen wird. Sofern auch Ihr Broker die Aktien eigenmächtig veräußert hat, sollten Sie dieses Vorgehen nicht einfach hinnehmen. Wir empfehlen betroffenen Anlegern dringend, den Vorgang prüfen zu lassen.  Ein rechtswidriges Vorgehen kann Schadenersatzansprüche in erheblicher Höhe auslösen.

Wie sind eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Aktienrecht und bieten betroffenen Anlegern an, Schadenersatzansprüche gegen den Broker zu prüfen und durchzusetzen.

Ihre Anfrage richten Sie bitte an: adr@johstrichter.de unter genauer Angabe Ihrer Wertpapiere (Aktien und/oder ADR) und deren Stückzahl sowie dem Wert/ADR den Sie aus der Zwangsveräußerung erhalten haben.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Richter

Beiträge zum Thema