Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem UWG aktualisiert (Stand: 11.09.2023)

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Seit dem 01.12.2021 dürfen Verbände (Abmahnvereine) nur noch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen, wenn sie in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Die entsprechende Liste wird fortlaufend aktualisiert. Wenn Sie eine Abmahnung von einem der in der Liste eingetragenen qualifizierten Wirtschaftsverbände erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung gern zur Verfügung.

aktualisierte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 11.09.2023)


Nach der letzten Aktualisierung sind in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nunmehr die folgenden Verbände eingetragen:



Abmahnbefugnis der qualifizierten Wirtschaftsverbände


Ein rechtsfähiger Verband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern sowie zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren, wird auf seinen Antrag in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen, wenn


1. er mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder hat

2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen hat

3. aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit sowie seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung gesichert erscheint, dass er

a) seine satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen wird und

b) seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,

4. seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Verbandsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verband tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden.


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Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Fällen.


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Andreas Kempcke

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