LKW-Kartell: Anwälte beraten geschädigte Unternehmen und prüfen Schadensersatzansprüche!

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Medienberichten vom heutigen Tage zufolge (z.B. „Die Welt“ vom 1. Juni 2016) kommen auf die großen europäischen Lastwagenhersteller Geldbußen und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu.

So soll es zu unerlaubten Preisabsprachen gekommen sein, den ein Teil der beschuldigten Unternehmen bereits zugegeben haben soll.

Die EU-Kommission ermittelt in dem Fall bereits seit 2011 und wirft mehreren großen LKW-Bauern die Bildung eines Kartells vor, in den kommenden Wochen soll dabei ein Entscheidung über mögliche Strafen fallen.

Es soll laut Medienberichten die höchste Kartellstrafe der EU-Wirtschaftsgeschichte drohen, die wohl mehrere Milliarden Euro betragen könnte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu:

„Außerdem dürften auf die LKW-Hersteller im Fall einer Verurteilung hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten zukommen. Ich schätze, dass in Deutschland ca. 10.000 Speditionen erheblicher Schaden durch die vermutlichen Mehrkosten entstanden sein könnte, der nun als Schadensersatz eingefordert werden kann. Wir werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. „Sammelklagen“, gegen die schädigenden Unternehmen vorzugehen“.

Betroffene bzw. Geschädigte des LKW-Kartells können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 14 Jahren, sind Dr. Späth & Partner überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertreten hierbei bundesweit Geschädigte. 


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