Lloyd Flottenfonds XI (LF 88): Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger

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Die Erwartungen der Anleger des Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) wurden bitter enttäuscht. Die prognostizierten Renditen konnten bislang nicht erreicht werden. Noch können die Anleger allerdings Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Um die Interessen der Anleger effizient vertreten und durchsetzen zu können, hat die Kanzlei Röhrenbeck aus Kaiserslautern eine Interessengemeinschaft gegründet. Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Durch die Interessengemeinschaft können wir den Forderungen der Anleger mehr Druck verleihen und so ihre Erfolgsaussichten erhöhen.“

Die Lloyd Fonds AG legte den als Dachfonds konstruierten Lloyd Flottenfonds XI im Januar 2008 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt sammelte die Fondsgesellschaft rund 50 Millionen Euro bei den Anlegern ein. Zusätzlich wurden noch Darlehen in Höhe von ca. 65 Millionen Euro aufgenommen. Investiert wurde das Geld in die beiden Vollcontainerschiffe der Panamax-Klasse MS Barbados und MS Bonaire. Die Auszahlungen an die Anleger wurden mit acht Prozent p.a. prognostiziert und sollten später auf bis zu 16 Prozent steigen. Die Lloyd Fonds AG prospektierte den Kapitalrückfluss mit rund 209 Prozent.

Als im Jahr 2008 die weltweite Finanzkrise ausbrach und etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, konnte sich der Lloyd Flottenfonds XI tatsächlich gut behaupten. Das lag auch daran, dass die beiden Schiffe zunächst über fünf Jahre fest verchartert waren. Doch mit dem Ablauf dieser Erstcharter begannen auch die Probleme. Die Charterraten brachen ein, zeitweise lagen die Schiffe beschäftigungslos im Hafen. In der Konsequenz bekam die Fondsgesellschaft Probleme mit der sog. Loan-to-value-Klausel und die Ausschüttungen an die Anleger konnten nicht mehr wie prognostiziert fließen.

Die Krise der Containerschifffahrt hält nun schon seit einigen Jahren an und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. „Mit anderen Worten sind die Aussichten der Anleger, dass sich ihre Beteiligung am Lloyd Flottenfonds XI noch zum Guten wendet, sehr gering“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Panamakanal inzwischen ausgebaut ist und wesentlich größere Schiffe mit einer deutlich höheren Ladekapazität die wichtige Wasserstraße passieren können. Für die kleineren Panamax-Schiffe wie die MS Barbados und MS Bonaire kann sich das zusätzlich negativ auswirken.

Anleger des Lloyd Flottenfonds XI haben aber in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger müssen im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden. Zu diesen Risiken zählen z. B. die langen Laufzeiten, Wechselkursverluste, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Gefahr des Totalverlusts der Einlage. „Auch der geplante Ausbau des Panamakanals war bei Auflage des Fonds bereist bekannt,“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Anleger, die sich gegen die drohen Verluste wehren wollen, können sich der Interessengemeinschaft anschließen. Mehr Informationen dazu unter www.kanzlei-roehrenbeck.de/flottenfonds


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