Löschung von Flensburg-Punkten nach neuem Recht

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Die Flensburger Punktereform wirft ihre Schatten voraus. Wie in der Presse ja allerorts nachzulesen war, tritt zum 1. Mai 2014 ein völlig neues Rechtssystem in Kraft, das die Punkte in Flensburg regelt. Selbst der Name ändert sich: das Verkehrszentralregister wird zum Fahreignungsregister. Punkte werden ab Mai anders vergeben. Verstöße werden je nach Schwere mit einem, zwei oder drei Punkten bewertet. So weit, so klar.

Und wie werde ich Punkte nun wieder los? Nach altem Recht konnte man mehrfach durch Aufbauseminare den Punktestand mindern. Es konnten durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem Stand bis zu acht Punkten vier Punkte, bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten zwei Punkte abgebaut werden Daneben konnte der Betroffene seinen Punktestand nach Erreichen von 14 Punkten um zwei Punkte durch eine verkehrspsychologische Maßnahme mindern. Dies ist leider die Vergangenheit. Diese - eifrig von Verkehrsteilnehmern - genutzten Abbaumöglichkeiten sind fast vollständig abgeschafft. Denn im neuen System wird nur noch einmalig innerhalb von fünf Jahren ein Abbau von einem Punkt möglich sein und dies auch nur bei Erreichen von 1-5 Punkten. Wer schon sechs Punkt hat, ist "verloren" und kann nicht mehr abbauen. Brenzlich, denn: bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Hier kann man also nur raten: sofort runter vom Gas!

Ein gänzlich anderes Thema ist die Punktetilgung. Die Tilgung erfolgt nach dem 1.5.2014 erst nach zweieinhalb (2,5) Jahren, bisher waren es zwei. Bei groben Verstößen sind es sogar fünf Jahre! Interessant wird es für die nun entstehenden Übergangsfälle. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob laufende Verfahren durch eine gezielte Verteidigung so weit verzögert werden sollten, dass sie erst nach dem 1.5.14 eingetragen werden. Hier sollte mit der Verteidigung ausschließlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden, denn es wird nun richtig kompliziert. Beispielsweise ist für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Zeitpunkt der Umstellung Punkte in Flensburg haben, zu beachten: Wenn ein noch laufendes oder gegenwärtig eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neu hinzu kommenden Punkten vor dem 1.5.14 führen würde, wird die Löschung der alten Punkte für zwei Jahre gehemmt. In den meisten Fällen wird daher zu empfehlen sein, die genannte Verzögerung über den 1.5.14 hinaus zu betreiben. Wenn dies gelingt, wird die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt. Sofern derzeit keine Punkte in Flensburg vorhanden sind, gilt etwas anderes. Da bei Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten ab dem 1.5.14 eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren bei einfachen, bzw. fünf Jahren bei groben Verstößen gilt, ist dies länger als vor der Novelle (derzeit: zwei Jahre!). Sollte ein Ersteintrag daher auch durch eine gute Verteidigung nicht insgesamt zu verhindern sein, ist ein Punkteeintrag vor dem 1.5.14 wegen der kürzeren Tilgungsfrist anzustreben.

Es gilt daher: Der Punktestand sollte im Hinblick auf den Übergang und die geltenden Übergangsregelungen zum 1.5.14 möglichst zeitnah überprüft werden, damit im Sommer 2014 keine bösen Überraschungen erfolgen. Und denken Sie daran: Die derzeit noch bestehenden Möglichkeiten zum Punkteabbau entfallen fast vollständig zum 1.5.14!

Verfasser: Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg

Weitere Infos:

http://www.rechtsanwaltoranienburg.de/loeschung-von-flensburg-punkten-nach-neuem-recht/


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