Lohnt sich ein Einspruch gegen Blitzer bzw. einen Bußgeldbescheid ?

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Gelegentlich wird behauptet, dass ein Großteil der Bußgeldbescheide fehlerhaft ist. Doch ist ein Bescheid dann überhaupt wirksam ? Grundsätzlich ist ein Bußgeldbescheid, der gemäß § 44 VwVfG als rechtlich nichtig zu betrachten ist, sehr selten. Ihm muss die Nichtigkeit nach Formulierung der Rechtsprechung quasi „auf die Stirn“ geschrieben sein. Diese offensichtliche Nichtigkeit ist z.B. der Fall, wenn die falsche Gemeinde außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Bescheide versandt hat.

Jeder betroffene Autofahrer hat grundsätzlich das Recht, sich zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu äußern. In der Praxis wird zunächst ein Anhörungsbogen versandt.

Ohne anwaltlichen Rat sollte man jedoch keine Angaben machen. Insbesondere der Vorwurf sollte nicht eingeräumt werden. Betroffenen haben 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Beginn dieser Frist ist der Tag der Zustellung.

Wenn Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht. Eine Einstellung nach Einlegung des Einspruchs ist sehr selten und kommt praktisch kaum vor.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. „Eine genaue Prüfung der Messung, am Besten durch ein Vorgutachten, sollte seitens des Betroffenen oder dessen Verteidiger in der Regel erfolgen.“

Viele Betroffenen wissen nicht, dass auch die Kosten für Vorgutachten von den Rechtsschutzversicherern übernommen werden.

Betroffene können eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon oder per e-mail bei der Anwaltskanzlei Steffgen erhalten.

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