Losfahren am Straßenrand und Verhalten nach einem Verkehrsunfall.

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Sie dürfen sich nur in den fließenden Verkehr einfädeln, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Diese Sorgfaltspflicht beim Losfahren am Straßenrand gilt nicht nur für das Anfahren selbst, sondern solange, bis man sich mit dem üblichen Tempo einordnen kann, was bis zu 20 Metern betragen kann (LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2020, AZ: 13 S 117/20). Vorliegend wurde eine Haftungsquote von 50:50 ausgeurteilt.

Es gilt der Einzelfall.

Beachten Sie: Regelmäßig haftet derjenige voll, der sich in den fließenden Verkehr einfädelt, ausparkt oder von Grundstücken in den fließenden Verkehr einfährt.

Verhalten nach einem Unfall.

Direkt nach einem Unfall heißt es, Ruhe zu bewahren und keine Angaben zu machen, die Ihre Rechte im Nachhinein mindern könnten. Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen oder ein Schuldeingeständnis verstricken, sagen Sie lieber gar nichts.

Die Maßnahmen, die Sie vor Ort ergreifen sollten.

Unfallstelle sichern und sofort die Polizei verständigen. Insbesondere, wenn Sie nicht der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs sind, sollten Sie nicht auf die Polizei verzichten.

Kühlen Kopf bewahren und nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen. Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab.

Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren. Führen Sie immer ein Handy mit Kamera oder eine Digitalkamera im Fahrzeug mit.

Führen Sie immer einen Unfallbericht mit, diesen erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners.

Unfallregulierung grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt.

Die Erfahrung zeigt, daß Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Überlassen Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung Ihrem Rechtsanwalt. Wenn Sie einen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Anhörungsbogen erhalten, äußern Sie sich erst nach Rücksprache über Ihren Rechtsanwalt.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein



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